Altersarmut Nicht mal jeder fünfte Minijobber zahlt in Rentenkasse ein
Vier von fünf Minijobbern lassen sich von der Rentenversicherung befreien - und verzichten damit auf eine mögliche Altersabsicherung. Das zeigen neue Zahlen des Bundesarbeitsministeriums.
Nur 18 Prozent der Minijobber im gewerblichen Bereich zahlen Beiträge in die Rentenkasse ein. In Privathaushalten sind es sogar nur etwas über 14 Prozent. Das berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung. Sie zitiert aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Brigitte Pothmer.
Pothmer zeigt sich alarmiert: Die Mehrheit der Minijobber verzichte damit nicht nur auf Rentenansprüche, sondern riskiere auch Nachteile, etwa beim Ansammeln von Beitragszeiten.
Bundesweit gab es im März dieses Jahres mehr als 6,5 Millionen Minijobber in Handel, Industrie oder Handwerk. Gut 1,2 Millionen davon zahlten nach Angaben der Minijob-Zentrale in die gesetzliche Rentenversicherung ein - ein Plus von 1,5 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2016. Dabei entscheiden sich deutlich mehr Männer als Frauen dafür, den Eigenbeitrag zur Rentenversicherung zu bezahlen.
Dennoch kritisiert Brigitte Pothmer, dass Union und FDP in ihren Wahlprogrammen die stetige Ausweitung der Minijob-Grenze versprächen. "Das ist der völlig falsche Weg", sagt die Grünen-Politikerin. Denn dadurch steige einerseits die Zahl der Minijobs weiter an, andererseits werde die Umwandlung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Minijobs attraktiver. "Die versicherungsfreie Zone auf dem deutschen Arbeitsmarkt würde dann immer größer", sagt Pothmer.
Die Arbeitsmarktexpertin befürchtet, dass damit insbesondere für Frauen das Risiko der Altersarmut weiter ansteige: "Oft genug erweisen sich für sie die Minijobs als berufliche Sackgasse", erklärt die Grünen-Bundestagsabgeordnete. Hinzu komme, dass mehr als drei Viertel aller Minijobber nur einen Niedriglohn gezahlt bekämen. Geringfügig Beschäftigten würden darüber hinaus oft gesetzliche Ansprüche wie die Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaubsgeld vorenthalten.
him/afp