Von Harriet Dreier
Will Prozesse durch Ethik verkürzen: Kulturstaatsminister Nida-Rümelin
Die Bundesregierung will über 50 Jahre nach Kriegsende dafür sorgen, dass möglichst alle geraubten Kunstgegenstände an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben werden, erklärte Julian Nida-Rümelin (SPD) am Dienstag in Berlin. Die von Bund und Ländern finanzierte Datenbank sei die zentrale Stelle für Nachforschung und Regelung, sagte der Kulturstaatsminister.
Noch unter seinem Vorgänger Michael Naumann hatte seine Behörde im letzten Jahr ein Hearing initiiert. Dort wurde mit Museologen, Bibliothekaren, Archivaren, Historikern, Kunsthändlern und -fahndern angeregt, einen Leitfaden zur Nachforschung nach Nazi-Raubkunst zu entwickeln. Diese von Nida-Rümelin jetzt präsentierte Orientierungshilfe für öffentliche Sammlungen heißt mit vollem Titel "Handreichung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz." Das 108 Seiten starke Papier ist nun im Netz auffindbar und soll zusammen mit dem seit Februar bestehenden Internetfeldzug die Museen dazu bewegen, nicht nur die Erwerbungen in den kritischen Jahren zwischen 1933 und 1945 durchzusehen, sondern auch Arbeiten jüngeren Ankaufsdatums zu prüfen.
Die Suche soll nach Angaben des Deutschen Städtetages, der die Aktion neben Bund und Ländern unterstützt, vor allem in den fast 3000 Museen und rund 2300 kommunalen Bibliotheken stattfinden, so Hauptgeschäftsführer Stephan Articus. "Die Städte, in denen die Nationalsozialisten dieses Unrecht verübt haben, tragen eine besondere Verantwortung. Durch die gestartete Initiative werden die Städte dazu aufgerufen, Aufklärungs- und Erinnerungsarbeit zu leisten, Lokalforschung zu unterstützen und das Wissen um Geschehens weiterzugeben", sagte Articus.
Ein frommer Wunsch...
Ein frommer Wunsch. Zwar besteht der Sinn der "LostArt"-Database tatsächlich darin, die Suche nach den rechtmäßigen Eigentümern zu erleichtern. Sowohl die Erben der Beraubten als auch der Täter können im Internet ihre Ansprüche und Funde registrieren. Doch bei näherer Betrachtung tun sich Missstände auf. Zunächst ist die Registrierung für die über den Globus versprengten potenziellen Anspruchsteller ein kompliziertes Unterfangen - auch wenn der Text der Website in Deutsch, Englisch und Russisch angeboten wird.
Doch diese Sprachhilfen können kaum darüber hinwegtäuschen, dass die Offenlegung der Bestände nur schleppend vorangeht. Denn dass sich die Museen, Bibliotheken und Archive zum Teil gegen ein lückenlose Dokumentation sträuben, dürfte auf noch weniger Verständnis bei den Betroffenen stoßen als die deutsche Sprache. Wie viele Objekte aus ehemals jüdischem Besitz heute in deutschen Museen lagern, ist nicht bekannt. Bisher haben nur fünf oder sechs Museum ihre Werktitel ins Netz gestellt. Aber selbst da, wo der gute Wille vorhanden ist, fehlen die Illustrationen der Arbeiten, Angaben zu Bildmaßen und -trägern und Hinweise auf Provenienzen.
Ethik-Kommission zur Beschleunigung
Herkunftsnachweise sind oft schwer zu führen, da die seinerzeit geraubten Kunstschätze im Laufe der Jahrzehnte teils verschlungene Wege gegangen sind. Die Klärung der Rechtsfragen sei oft kompliziert, und es gebe häufig keine klare juristische Handhabe, gab auch Nida-Rümelin zu und schlug deshalb die Einsetzung einer Ethik-Kommission zur Klärung von Streitfragen bei der Rückgabe vor. Solche Vorschläge gab es bislang nur bei der Sterbehilfe. "Wenn man diese Fragen nur aus der Perspektive von Rechtsansprüchen sieht, kann sich eine Lösung oft über Jahre und sogar Jahrzehnte hinziehen", so der SPD-Politiker. Es sei vor allem eine moralische Verpflichtung, das in der NS-Zeit jüdischen Bürgern geraubte Kulturgut zurückzugeben.
Der Appell an die Moral ist auch das einzige, was einem zu spät gekommenen Erben bleibt, wenn sich sein Eigentum in der Hinterlassenschaft der DDR befindet. Dann nämlich ist sein Hab und Gut in die Pfründe der JCC (Conference on Jewish Material Claims against Germany) gewandert, die 1993 das jüdische Erbe Ostdeutschlands angetreten ist, das sonst an den deutschen Fiskus gefallen wäre. Die unlängst von dem US-Historiker Norman Finkelstein in seinem Buch "Die Holocaust Industrie" angegriffene Organisation ist zur Herausgabe an frühere Privateigentümer, die die Antragsfrist versäumt haben, nicht verpflichtet, hat aber für die Betroffenen einen "Good-Will-Fonds" eingerichtet.
Guter Wille als Maß aller Dinge
Es scheint ohnehin, dass die gesamte Problematik der von den Nazis geraubten oder enteigneten Kunstwerke vom guten Willen aller Beteiligten abhängt. Dennoch sind Erfolge zu verbuchen; laut Nida-Rümelin sind bereits einige Gemälde von deutschen Museen zurückgegeben worden, darunter Werke von Giovanni Battista Tiepolo (Berlin) und Lovis Corinth (Hannover). Demnächst werde die Bundesregierung ein Gemälde von van der Velde zurückerstatten. Angst, dass die Bestände auf ein Minimum schrumpfen könnten, brauchen die Sammlungen nicht zu haben. Die Erfahrungen zeigten, dass in vielen Fällen anschließend vertraglich eine Dauerleihgabe an das jeweilige Museum oder ein Rückkauf ermöglicht wurde, so Articus. Ob und in welchem Umfang der Bund beim Rückkauf einspringt, ließ Nida-Rümelin bisher offen.
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