Techno-Parade bald nur noch im Ausland? Bemalte Raverin auf der Wiener Love Parade
Berlin/Karlsruhe - Die Karlsruher Richter lehnten die Anträge der Organisatoren des Techno-Spektakels und der Gegenveranstaltung Fuckparade ab. Die Veranstalter wollten mit einer einstweiligen Anordnungen die Anerkennung ihrer für den 14. und 21. Juli geplanten Umzüge als politische Versammlungen durchsetzen, weil dann die Stadt für die Reinigung hätte aufkommen müssen. Nun müssen sie die Kosten, die sich bei der Love Parade im diesem Jahr voraussichtlich auf rund 670.000 Mark belaufen, selbst tragen.
Nach den Worten der Karlsruher Richter gilt der für Versammlungen vorgesehene Schutz des Grundgesetzes nicht für Veranstaltungen, "die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen oder die als eine auf Spaß und Unterhaltung ausgerichtete öffentliche Massenparty gedacht seien". Dies gelte unabhängig davon, ob "der dort vorherrschende Musiktyp ein Lebensgefühl so genannter Subkulturen ausdrückt oder dem Mehrheitsgeschmack entspricht", heißt es. Die Erste Kammer des Ersten Senats bestätigte damit eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin.
Die Veranstalter der Love Parade hatten bereits zuvor angekündigt, das Urteil zu akzeptieren. Der Techno-Umzug werde dennoch wie geplant am 21. Juli durch den Tiergarten ziehen. Wie es im kommenden Jahr weitergehe, sei offen.
Die Veranstalter der Berliner Fuckparade haben nach dem Scheitern ihres Eilantrags eine "Demo für das Demonstrationsrecht" angekündigt. Die Fans von Hardcore-Techno würden nun eine neue Versammlung anmelden und statt mit Lautsprecherwagen mit Transparenten und Megafonen auf die Straße gehen, sagte Parade-Sprecher Martin Kliehm. Zur Fuckparade waren im vergangenen Jahr rund 3000 Teilnehmer gekommen. In diesem Jahr wird jedoch - wegen der wochenlang unklaren Terminlage - mit einem weitaus höheren Zulauf gerechnet, da viele Raver ihre Anreise bereits zum traditionellen Love Parade-Termin am 14. Juli gebucht hatten.
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