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02.07.2003
 

Urteil vom Bundesarbeitsgericht

Schlechte Zeiten für Soap-Star

Die Schauspielerin Stefanie Julia Möller hat die Produktionsfirma von "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" verklagt, weil ihre Rolle vor Ablauf des Vertrags aus der Seifenoper herausgeschrieben wurde. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies die Klage zurück.

Niederlage im Prozess: Stefanie Julia Möller bekommt keine Gehaltsnachzahlung
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DDP

Niederlage im Prozess: Stefanie Julia Möller bekommt keine Gehaltsnachzahlung

Erfurt - Charlotte Bohlstädt fuhr Anfang 2001 zu ihrer Mutter nach Südfrankreich und kam bis heute nie zurück - weil RTL es so wollte. Stefanie Julia Möller, die die Rolle der Charlotte in der Seifenoper "Gute Zeiten, schlechte Zeiten" gespielt hat, ging deshalb vor Gericht. Sie forderte 30.000 Euro Entschädigung, weil ihre Figur fünf Monate vor Ablauf ihres Arbeitsvertrages aus der Serie gestrichen worden war.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat nun allerdings in dritter Instanz entschieden, dass der Fall Möller in die Kategorie "Flexibilität beim Schaffen von Kunstwerken" gehört. Die Richter folgten am Mittwoch der Argumentation, dass ein Arbeitsvertrag endet, sobald die Rolle nicht mehr existiert. Ein Anspruch auf Gehaltsnachzahlung bestehe demnach nicht.

Mit der Entscheidung gaben die Richter dem Anwalt der Produktionsfirma, Bernd Joch, Recht. Dieser hatte in dem Berufungsprozess auf die im Grundgesetz verankerte Kunstfreiheit gepocht.

"Dann hätte man auch in den Vertrag schreiben können: Das Arbeitsverhältnis endet, wenn der Arbeitgeber es will", kritisierte dagegen Möllers Anwalt Simon Bergmann die richterliche Entscheidung. Die Schauspielerin habe wegen ihres Vertrages bei der Seifenoper andere Angebote ausgeschlagen. Inzwischen ist die 23-Jährige nach eigenen Angaben trotz einzelner Theaterengagements arbeitslos.

Möller hatte zunächst mit ihrer Forderung beim Arbeitsgericht in erster Instanz Recht bekommen, das Landesarbeitsgericht Brandenburg hatte die Klage dann aber im Juni 2002 in vollem Umfang abgewiesen. Nun muss sie zusätzlich die Kosten des zweiten Berufungsprozesses tragen.

Der 23-jährigen Schauspielerin wurde im Januar 2001 mitgeteilt, dass ihr Arbeitsverhältnis Anfang März enden werde und nicht, wie vertraglich vereinbart, zum voraussichtlichen Produktionsende im Juli 2001.

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