Hamburg - Wie Wallraffs Rechtsanwalt Helmuth Jipp mitteilte, verfügte das Landgericht Hamburg, dass dem Springer-Verlag unter Androhung eines Ordnungsgeldes verboten wird, Wallraff als "Stasi-IM" zu bezeichnen. Der Verlag will gegen die Verfügung, wonach bei Zuwiderhandlung eine Strafe von bis zu 250.000 Euro drohe, vorgehen. Eine Sprecherin des Verlages, Carola Schmidt, sagte, mit der Verfügung habe man rechnen müssen. Nun werde man dem Gericht entsprechende Unterlagen vorlegen, um die Aufhebung der Verfügung zu erreichen.
Die zum Axel-Springer-Verlag gehörenden Zeitungen "Die Welt" und die "Berliner Morgenpost" hatten vorige Woche berichtet, dass eine neu aufgetauchte Karteikarte Wallraff als ehemaligen aktiven Mitarbeiter der Auslandsspionage der DDR ausweise. Wallraff hatte den Bericht als "Rufmord" zurückgewiesen. Der Autor erklärte nun, es handele sich nicht um journalistische Aufklärung, sondern eine "reine Hetzjagd". Eine Woche lang habe er "in Form von Totschlagzeilen blanken Hass und statt notwendiger historischer Aufarbeitung hysterischen Vernichtungswillen" gespürt.
Er betonte, dass auch Journalisten der "Welt" den Kontakt zu ihm gesucht hätten und ihm ihre Solidarität bekundet hätten. Mit einer in der "Welt" und der "Morgenpost" abgedruckten Gegendarstellung weist Wallraff die Vorwürfe erneut zurück. "Ich habe mich zu keiner Zeit gegenüber dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit zur Lieferung von Informationen bereit erklärt oder diesem Informationen gegeben", schreibt Wallraff. Die von der Zeitung erwähnten Berichte und Informationen für das Ministerium stammten nicht von ihm.
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