Berlin - In der vergangenen Woche hatte der Gesamtvorstand des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) einstimmig beschlossen, die Landesverbände Berlin und Brandenburg auszuschließen und an deren Stelle neue Unterverbände zu gründen. Das Berliner Landgericht gab nun dem Antrag auf Einstweilige Verfügung gegen diesen Beschluss statt, der von den Landesvorsitzenden der beiden Verbände eingereicht worden war. Damit ist der Plan des Bundesvorstands, die Berliner und Brandenburger DJV-Mitglieder schon am 3. Juli in zwei neu gegründete Unterverbände aufzunehmen, zunächst gestoppt.
Ein außerordentlicher Verbandstag Mitte soll nun Mitte Juli darüber befinden, ob beide Landesverbände wegen mutmaßlicher Unregelmäßigkeiten bei den Vorstandswahlen den Hauptverband verlassen müssen.
Der Bundesverband und sein Vorsitzender Michael Konken halten dem Brandenburger Vizechef Torsten Witt vor, Kontakte zur rechtsextremen Szene zu haben und beschuldigen ihn, unmittelbar vor der Vorstandswahl neue Mitglieder in den Verband aufgenommen zu haben, die dann für ihn gestimmt hätten. Ähnlich soll die Wahl des Berliner Vorsitzenden Alexander Kulpok manipuliert worden sein.
Als die Vorstände der Aufforderung, geschlossen zurückzutreten, nicht nachgekommen waren, hatte der Bundesvorstand der Journalistengewerkschaft die härtere Gangart beschlossen. Der Landesverband Brandenburg legte gegen den Rauswurf wie der Berliner Verband vor Gericht Einspruch ein. Eine Entscheidung steht noch aus.
DJV-Sprecher Hendrik Zörner räumte am Mittwoch ein, dass aufgrund der Einstweiligen Verfügung der Ausschluss vorerst nicht durchgeführt werden könne. Die Vorbereitungen für einen ohnehin geplanten außerordentlichen Verbandstag würden nun "intensiviert", so Zörner.
Laut DJV-Satzung müssen drei Viertel der zu erwartenden rund 270 Delegierten für den Ausschluss votieren. Unabhängig von einer gerichtlichen Entscheidung in Potsdam will der DJV bei der Sitzung die Landesverbände Berlin und Brandenburg "aus Gründen der Fairness" gleich behandeln, wie Zörner sagte.
Der Berliner DJV-Vorsitzende Kulpok sieht durch die Einstweilige Verfügung "Recht und Satzung im DJV" wieder hergestellt. Allerdings habe Vorsitzender Konken dem Verband und dem Berufsstand "riesengroßen" Schaden zugefügt.
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