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06.07.2005
 

USA

Reporterin muss ins Gefängnis

„New York Times“-Reporterin Judith Miller weigert sich ihre Informanten vor Gericht zu nennen. Dafür muss sie nun in Beugehaft, im schlimmsten Fall für vier Monate.

Reporterin Miller: Kampf um Informantenschutz
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AP

Reporterin Miller: Kampf um Informantenschutz

Washington - Im Streit um die Enttarnung der CIA-Agentin Valerie Plame, beharrt "New York Times"-Reporterin Miller auf ihrem Standpunkt. Sie weigert sich vor Gericht auszusagen und ihre Quellen preiszugeben. Am Mittwoch erhielt sie deswegen einen Haftbefehl, ihr drohen bis zu 120 Tage Beugehaft. "Es gibt immer noch die Möglichkeit, dass die Haft sie zur Aussage bewegt", begründete Richter Thomas Hogan seine Entscheidung. Miller müsse ihre Informanten nennen, da sie sonst die Aufklärung einer mutmaßlichen Straftat behindere.

Der zweite in den Fall involvierte Journalist Matthew Cooper entschied sich angesichts der drohenden Strafe, die Quelle zu offenbaren, mit deren Hilfe er die CIA-Agentin Plame enttarnte. "Ich werde aussagen, ich werde dem Gericht Folge leisten", sagte er in der entscheidenden Anhörung. Ob es sich bei dem Informanten um dieselbe Person handelt, von der auch Miller den Namen der Agentin erhielt, ist bisher unklar.

In dem Rechtsstreit geht es um die Enttarnung der CIA-Agentin vor zwei Jahren. Die Justiz untersucht, ob Regierungsbeamte Plames Identität lüfteten, um sich auf diese Weise an ihrem regierungskritischen Mann, dem früheren US-Botschafter Joseph Wilson, zu rächen.

Plame war zunächst von einem dritten Autor enttarnt worden. Daraufhin schrieb Cooper einen Artikel für das "Time"-Magazin, in dem Plames Name erwähnt wurde. Wenige Tage vor der Enttarnung der Agentin hatte deren Mann die offizielle Begründung für den Irak-Krieg bezweifelt. Miller sammelte Material über den Sachverhalt, veröffentlichte aber nichts. Die Enttarnung von Agenten ist in den USA strafbar.

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