Mittwoch, 10. Februar 2010

Kultur



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03.05.2006
 

Papstsatire

MTV darf "Popetown" zeigen

MTV ist mit Glück gesegnet: Das Erzbischöfliche Ordinariat München beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die Papstsatire "Popetown" und scheiterte. Wer also Lust auf klerikalen Klamauk hat, schaltet heute Abend ein. Alle anderen bekreuzigen sich.

München - MTV darf die umstrittene Comic-Serie "Popetown" ausstrahlen. Das Landgericht München wies heute kurz vor dem Sendetermin der ersten Episode um 21.30 Uhr einen Antrag auf einstweilige Verfügung des Erzbischöflichen Ordinariats München ab. Die Sendung bedrohe nicht den öffentlichen Frieden, befanden die Richter. MTV wollte nach der Ausstrahlung mit Kritikern über das Format live diskutieren. Vertreter der katholischen Kirche und der CSU hatten die Teilnahme an einer Gesprächsrunde abgesagt.

Szene aus "Popetown": Auf dem Sprung ins Fernsehen
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DPA/ MTV/ BBC

Szene aus "Popetown": Auf dem Sprung ins Fernsehen

Zunächst schlug das Münchner Landgericht einen Vergleich vor, über den beiden Parteien am Nachmittag berieten. Details nannte die für Presse zuständige Kammer nicht. Das Erzbischöfliche Ordinariat hatte gestern die einstweilige Verfügung gegen den Musiksender beantragt. Diese richtete sich sowohl gegen eine vom Sender wieder zurückgezogene Werbung für "Popetown" als auch gegen die Sendung selbst.

Die Zeichentrickreihe besteht aus Episoden aus dem Leben eines infantilen Papstes mit Sinn für Klamauk und Laisser-faire. Vertreter der katholischen Kirche, CSU-Politiker und Gläubige hatten die ursprünglich von der britischen BBC in Auftrag gegebene Serie scharf kritisiert und darin eine Verletzung religiöser Symbole und Gefühle gesehen.

Bayerns CSU-Fraktionschef Joachim Herrmann reagierte mit einer Strafanzeige auf die Print-Kampagne zu der Serie, in der vor Ostern unter dem Titel "Lachen statt rumhängen" ein vom Kreuz herabgestiegener Jesus Christus vor dem Fernseher abgebildet war.

Mit dem Eilantrag hatte das Erzbistum München nun versucht, die Ausstrahlung der ersten Episode zu verhindern. Dem Gericht zufolge hatte es seinen Untersagungsantrag mit dem "strafrechtlichen Verbot der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" begründet. Die Kammer habe sich jedoch nach Ansicht der ersten Folge der Meinung des Sprechers der katholischen Kirche Neuseelands angeschlossen, der heute in der "Süddeutschen Zeitung" mit den Worten "Die Sendung ist zu dumm, um beleidigend zu sein" zitiert wurde.

In Großbritannien hatte die BBC nach Protesten der Kirchen auf die Ausstrahlung verzichtet. Die Produzenten hatten die insgesamt zehn Folgen umfassende Reihe dann auf eigene Faust fertig gestellt. Bislang lief sie nur in Neuseeland.

SPD-Vize Fritz Rudolf Körper appellierte allerdings an MTV, die Ausstrahlung noch einmal zu überdenken. Der Sender wollte nach der Live-Debatte entscheiden, ob er die restlichen neun Folgen sendet.

Christina Denz, ddp

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