München - Knapp drei Monate vor dem Besuch von Papst Benedikt XVI. in Bayern sorgen die strengen Akkreditierungsbedingungen für Unmut bei Journalisten. Die Geschäftsführerin des Bayerischen Journalistenverbandes (BJV), Frauke Ancker, bezeichnete die Maßnahmen am Montag als "Zumutung". Die vom erzbischöflichen Ordinariat München von den Medienvertretern geforderte datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Zulassung zur Papstberichterstattung entbehre jeder gesetzlichen Grundlage. Der Chef des Deutschen Journalistenverbands, Michael Konken, sprach von "Knebelkonditionen". Das erzbischöfliche Ordinariat und das Landeskriminalamt (LKA) wiesen die Kritik zurück.
Der BJV-Chefin zufolge wird durch die Einwilligungserklärung mehr überprüft als nur das polizeiliche Führungszeugnis. Auch Ermittlungsverfahren wie eine Anzeige wegen Ruhestörung könnten dann ihrer Ansicht nach womöglich zu einer Verweigerung der Akkreditierung führen. Sie halte das ganze Verfahren für "skandalös" und eine "völlig überzogene Sicherheitsvorkehrung". Der BJV kündigte an, rechtlich gegen das Akkreditierungsverfahren vorgehen zu wollen.
DJV-Bundeschef Konken kritisierte, die Journalisten müssten entweder der Datenüberprüfung zustimmen oder sie dürften nicht berichten. Dies kommt seiner Ansicht nach "quasi einem Berufsverbot gleich". Journalisten werden für den Papstbesuch Konken zufolge auf die Richtlinien der FIFA zur Journalistenakkreditierung bei der Fußball-Weltmeisterschaft verwiesen. Sie müssten sich damit einverstanden erklären, dass ihre Daten den Kriminalämtern, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Bundesnachrichtendienst zum Abgleich weitergeleitet werden.
Das erzbischöfliche Ordinariat argumentierte, die hohe Sicherheitsstufe, die beim Besuch des Heiligen Vaters gelte, rechtfertige die strengen Vorkehrungen. Auch die VIPs müssten eine solche Überprüfung über sich ergehen lassen. Ordinariatssprecher Winfried Röhmel betonte: "Wo nichts ist, gibt's auch keine Probleme."
Insgesamt hätten sich bereits 2000 Journalisten für den Papstbesuch akkreditiert. Einem Sprecher des bayerischen LKA zufolge handelt es sich bei den Sicherheitsmaßnahmen um eine so genannte Zuverlässigkeitsüberprüfung, die dann an die Kirche weitergegeben werde. Das erzbischöfliche Ordinariat entscheide am Ende, wer zur Berichterstattung zugelassen werde. Geprüft werde, ob "größere Delikte" oder "mehrere mittlere Delikte" vorlägen. Dieses Verfahren sei durch das hohe Sicherheitsrisiko beim Papstbesuch gerechtfertigt. Die Kirche wolle einfach abklären, mit wem sie es zu tun habe.
Antje Pöhner, ddp
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