Brandenburg/Havel - Das Brandenburgische Oberlandesgericht wies eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft Potsdam gegen ein früheres Urteil zurück. Gegen die Journalisten werde es keine Hauptverhandlung geben, teilte das Gericht heute mit.
Im September 2005 waren die Redaktion der Zeitschrift und das Wohnhaus Schirras auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Hintergrund war ein Artikel Schirras im April 2005 in "Cicero", in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamts (BKA) über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte. Die Staatsanwaltschaft hielt Weimer und Schirra Beihilfe zum Geheimnisverrat vor.
Das Landgericht Potsdam hatte bereits die Eröffnung eines Hauptverfahrens mit dem Hinweis abgelehnt, es liege kein hinreichender Tatverdacht zur Beihilfe vor. Es stehe nicht fest, dass der Bericht überhaupt zum Zwecke der Veröffentlichung herausgegeben worden sei.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht befand nun ebenfalls, dass die von der Staatsanwaltschaft angeführten Gründe nicht gewichtig genug seien. Eine Verurteilung der Angeschuldigten wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen sei "aus tatsächlichen Gründen nicht wahrscheinlich".
Weimer selbst hatte gegen die Durchsuchung Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht.
dan/ddp
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