Von Jens Todt
Potsdam - "Die Angeschuldigten sind der ihnen vorgeworfenen Straftat nicht hinreichend verdächtig", heißt es in dem Beschluss vom 15. August, der SPIEGEL ONLINE vorliegt. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hatte den Journalisten Johannes von Dohnanyi und Bruno Schirra Beihilfe zum Geheimnisverrat vorgeworfen.
Hintergrund der Ermittlungen war ein in dem Politikmagazin "Cicero" veröffentlichter Artikel Schirras, in dem aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes (BKA) über den Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi zitiert worden war. Um die vermeintliche undichte Stelle im BKA zu finden, hatten Fahnder Redaktionsräume des Magazins sowie Schirras Privatwohnung durchsucht.
"Ich bin natürlich froh, dass ich sauber dastehe", sagte Schirra SPIEGEL ONLINE, "dennoch ist mir durch die Ermittlungen ein immenser finanzieller und journalistischer Schaden entstanden." So habe er ein Jahr lang ohne sein Archiv arbeiten müssen, das von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt worden war. "Außerdem bin ich ein Jahr lang kriminalisiert worden", so Schirra.
Vor der OLG-Entscheidung hatte bereits das Potsdamer Landgericht es abgelehnt, die Anklage gegen Schirra und von Dohnanyi zuzulassen, wogegen die Staatsanwaltschaft umgehend Beschwerde eingelegt hatte.
Das OLG kritisiert in seiner Entscheidung, dass aus den Ermittlungsergebnissen nicht zweifelsfrei hervorgehe, "dass die Haupttat der strafbaren Verletzung von Dienstgeheimnissen überhaupt begangen worden ist." Darüber hinaus lasse sich der Weg des Berichtsentwurfes vom BKA zu den Journalisten "nicht aufklären". Das BKA musste auf Nachfrage des OLG zugeben, dass sich "aus den Ausdrucken zur Dokumenteneigenschaft keine sicheren Schlüsse auf Herkunft, Ort und Zeit der Versendung des Berichtsentwurfes ziehen ließen."
Da es unwahrscheinlich sei, dass Schirra und von Dohnanyi in einem Prozess verurteilt werden würden, habe das Landgericht es "zu Recht abgelehnt", ein Hauptverfahren gegen die Beschuldigten zu eröffnen, heißt es in dem Beschluss.
Trotz der Entscheidung ist ein Ende der "Cicero"-Affärre noch nicht in Sicht. Für den 22. November hat das Bundesverfassungsgericht eine mündliche Verhandlung über den Fall angesetzt. "Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung der Redaktionsräume eingelegt. Die Ermittlungen gegen Weimer waren zuvor gegen eine Auflage in Höhe von 1000 Euro eingestellt worden.
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