Karlsruhe - Im Fall der Durchsuchung des Politmagazins "Cicero" liegt dem Bundesverfassungsgericht eine zweite Verfassungsbeschwerde vor. Ein Gerichtssprecher in Karlsruhe bestätigte einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung", wonach sich die Klage gegen die Beschlagnahme der Datenkopie einer Festplatte richtet. Die zweite Beschwerde betreffe "einen Ausschnitt aus dem Gesamtverfahren". Möglicherweise würden beide Beschwerden zusammengefasst. Am 22. November wird der Erste Senat über den Fall verhandeln.
Die Anwälte des "Cicero"-Chefredakteurs Wolfram Weimer machen geltend, die Ermittler hätten bereits vor der Beschlagnahme und vor Ort die Kopie sichten müssen, um nur jene Daten mitzunehmen, die für ihr Verfahren notwendig waren. Die Beschlagnahme aller auf dem Redaktionsrechner gespeicherten Daten sei "unverhältnismäßig" gewesen und gefährde die Pressefreiheit.
Die beiden Anwälte Weimers, Alexander Ignor und Alexander Sättele, hatten bereits vor einigen Monaten eine erste Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie richtet sich generell gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts Potsdam zur Zulässigkeit der Durchsuchung der "Cicero"-Büroräume sowie der Beschlagnahmung von Redaktionsmaterial.
Im September 2005 waren die Redaktion des Politmagazins und das Wohnhaus von Autor Bruno Schirra auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft durchsucht worden. Hintergrund war ein Artikel Schirras im April 2005 im "Cicero", in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte.
hoc/ddp
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