Berlin - Durch die wachsende Zahl journalistischer Angebote werde es für den Presserat schwieriger, seine Grundsätze der journalistischen Arbeit über den Printbereich hinaus zu verteidigen, sagte Bismarck der Nachrichtenagentur ddp. Als Grundlage für einen allgemeinen Medienrat wäre dann auch ein für alle geltender Verhaltenskodex notwendig.
Der Deutsche Presserat feiert am Montag sein 50-jähriges Bestehen. Das Selbstkontrollorgan war am 20. November 1956 als Reaktion auf Pläne für ein bundesweites Mediengesetz gegründet worden. Der Rat verfolgt Beschwerden über Berichte in Zeitungen und Zeitschriften. Grundlage für seine Entscheidungen ist der 16 Ziffern umfassende Pressekodex. Wenn der Rat einen Verstoß gegen die Leitlinien feststellt, kann er eine öffentliche Rüge aussprechen.
Prominenten-Anwalt Christian Schertz kritisierte im ddp-Interview, die Bekanntmachung eines Verstoßes werde zwar in der Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen. Auswirkungen in der Praxis der Berichterstattung, insbesondere der Boulevardmedien, seien jedoch nicht festzustellen. Nach einer Rüge sei die Praxis "Business as Usual". Deshalb sei das Instrument ein "stumpfes Schwert".
Scherzt beklagte zudem, dass dem Rat ausschließlich Vertreter der Verlage angehörten. Die Einhaltung des Presserechts müsse jedoch von einem unabhängigen Kontrollgremium durchgesetzt werden, dass ethische wie rechtliche Maßstäbe bei einer fragwürdigen Berichterstattung anlege. Damit würde der Rat auch der "zunehmenden Verrohung" in der Boulevardberichterstattung entgegenwirken können.
"Der Presserat hat es in den vergangenen 50 Jahren im Ergebnis nicht geschafft, die Boulevardmedien davon abzuhalten, regelmäßig Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu begehen", kritisierte der Anwalt. Zwar rüge der Rat repressiv, könne aber präventiv offensichtlich wenig bewirken.
Bismarck wies die Vorwürfe zurück. "Der Einwand, Verlegern oder Journalisten sei eine öffentliche Rüge egal, stimmt nicht", sagte er. Chefredakteure reagierten durchaus "sehr empfindlich" auf eine Veröffentlichung, "allein schon, weil die Konkurrenz darüber berichtet". Auch die Kritik an der Zusammensetzung des Rates ließ er nicht gelten. Der Presserat sei anders als die Aufsichtsräte bei öffentlich-rechtlichen Sendern kein Kontroll-, sondern ein Selbstkontrollgremium. Deshalb müssten dort Journalisten und Verleger vertreten sein.
Unterstützung erhielt Bismarck von dem Münsteraner Medienrechtler Thomas Hoeren. Der Deutsche Presserat gelte international als Vorbild der Selbstregulierung, sagte Hoeren auf ddp-Anfrage. Allerdings räumte auch er Grenzen des Gremiums in Bezug auf das Internet ein. Der Presserat agiere dort, "wo die Internetszene weiterdenkt", sagte er.
Bismarck unterstrich, Internetnutzer hätten derzeit keine Möglichkeit, irgendwo Beschwerde einzureichen. "Das ist auf Dauer kein haltbarer Zustand", sagte er. Eine Erweiterung der Presseratszuständigkeit auf das Internet scheiterte ihm zufolge bislang an der Haltung jener Verleger, die im Internet keine oder nur Serviceseiten anböten. Er sei aber überzeugt, dass eine Einigung in den nächsten zwölf Monaten gelingen werde, sagte Bismarck.
Christina Denz, ddp
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