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22.11.2006
 

"Cicero"-Anhörung

Bundesregierung gegen Journalistenprivileg

Die Bundesregierung lehnt eine generelle Straffreiheit für Journalisten im Falle der Veröffentlichung geheimer Dokumente oder Informationen ab. In Karlsruhe hat heute die mündliche Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung der "Cicero"-Redaktion begonnen.

Karlsruhe/Wiesbaden - "Ein Journalist kann sich strafbar machen, wenn er die Veröffentlichung eines von einem Amtsträger verratenen Dienstgeheimnisses betreibt", sagte der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Lutz Diwell, am Mittwoch in Karlsruhe. Damit stellte er sich gegen entsprechende aktuelle Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Grünen und der FDP.

"Cicero"-Chefredakteur Weimer (in Karlsruhe): Beschwerde beim Verfassungsgericht
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REUTERS

"Cicero"-Chefredakteur Weimer (in Karlsruhe): Beschwerde beim Verfassungsgericht

Es sei "keinesfalls erforderlich, Journalisten von der Strafbarkeit der Beihilfe zur Verletzung eines Dienstgeheimnisses auszunehmen", betonte der Justizstaatssekretär. "Ein Journalistenprivileg kann es hier nicht geben", betonte Diwell in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Durchsuchungsaktion des BKA beim Politik-Magazin "Cicero".

Im September 2005 waren die "Cicero"-Redaktion und das Wohnhaus von Autor Bruno Schirra auf Antrag der Potsdamer Staatsanwaltschaft durchsucht und Computerdaten beschlagnahmt worden. Hintergrund war ein Artikel Schirras im April 2005, in dem er aus einem internen Papier des Bundeskriminalamtes über den Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi zitierte. Die Staatsanwaltschaft sah eine Beihilfe zum Geheimnisverrat gegeben. Zu einem Prozess kam es letztlich aber nicht.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt seit heute über zwei Verfassungsbeschwerden des "Cicero"-Chefredakteurs Wolfram Weimer gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion. Sein Anwalt rügte eine Verletzung der Pressefreiheit. Das Verfassungsgericht solle feststellen, dass sich "Journalisten in Fällen wie diesem nicht wegen Beihilfe zum Dienstgeheimnisverrat strafbar machen können". Mit einem Urteil der Karlsruher Richter wird erst Anfang 2007 gerechnet.

Anlässlich des Verhandlungsbeginns forderte das Netzwerk Recherche heute einen stärkeren Schutz von Medienvertretern vor dem Zugriff des Staates. In einem zehn Punkte umfassenden Papier verlangte die Journalistenvereinigung, dass im Zweifel Medienfreiheit vor dem Interesse der Strafverfolgungsbehörde gelten müsse. Auch die passive Entgegennahme einer Information mit anschließender Veröffentlichung dürfe nicht mehr als Beihilfe zum Geheimnisverrat gelten. "Das Informationsinteresse der Allgemeinheit überwiegt das Geheimhaltungsinteresse der Verwaltung", heißt es in dem Papier.

Ferner verlangt das Netzwerk, "Journalisten dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere Berufsgeheimnisträger". Der Gesetzgeber müsse die Bestimmungen über die Telekommunikationsüberwachung mit dem Recht der Zeugnisverweigerung harmonisieren.

bor/ddp

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