Frankfurt/Main - Der Internet-Anbieter "Perlentaucher" darf weiterhin Zusammenfassungen von Buchbesprechungen der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" und der "Süddeutschen Zeitung" kommerziell verwerten. Das hat das Landgericht Frankfurt heute in zwei getrennten Verfahren entschieden. Die Richter wiesen damit die Unterlassungsklagen der beiden Zeitungsverlage zurück.
Die Verlage hatten sich gerichtlich dagegen zur Wehr gesetzt, dass "Perlentaucher" Zusammenfassungen von Literaturrezensionen ihrer Zeitungen an Internet-Buchhandlungen wie "www.amazon.de" und "www.bücher.de" zu Werbezwecken weiterverkauft. Die Klagen hatten die Zeitungen unter anderem mit urheberrechtlichen Verstößen begründet.
Der Vorsitzende Richter sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, es handle sich bei den veräußerten Texten nicht um "Eins-zu-eins"-Dokumentationen der Original-Artikel, sondern um stark verkürzte Zusammenfassungen. An diesen bestehe kein Urheberrecht der Verlage mehr.
Auch die Autoren können laut Gericht keine Rechte mehr an den Texten geltend machen, da nach der Erstveröffentlichung in der jeweiligen Zeitung keine Mitteilungspflicht über weitere Veröffentlichungen mehr bestehe.
Die 3. Zivilkammer verneinte schließlich auch Verstöße gegen das Markengesetz sowie die Vorschriften über den unlauteren Wettbewerb. Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ist allerdings möglich.
dan/dpa
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