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27.02.2007
 

Bundesverfassungsgericht

"Cicero"-Durchsuchung war verfassungswidrig

Die Durchsuchung der Redaktion des Magazins "Cicero" wegen der Veröffentlichung geheimer BKA-Informationen war verfassungswidrig. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht heute in Karlsruhe. Das Gericht stärkte damit die Pressefreiheit und den Schutz von Informanten.

Karlsruhe - Die Monatszeitschrift "Cicero" hatte im April 2005 einen Artikel über den islamistischen Terroristen Abu Musab al Sarkawi veröffentlicht. Darin wurde aus einem internen Bericht des Bundeskriminalamts ausführlich zitiert. Daraufhin wurden die Potsdamer Redaktionsräume von "Cicero" und die Wohnung des Autors des Artikels durchsucht.

Der Durchsuchungsbeschluss wurde damit begründet, dass der Journalist durch Veröffentlichung des vertraulichen Materials Beihilfe zum Verrat von Dienstgeheimnissen geleistet habe. Bei der mündlichen Verhandlung am 22. November 2006 rechtfertigte die Bundesregierung die Durchsuchung. Es handele sich um keinen verfassungswidrigen Eingriff in die Pressefreiheit, erklärte Justiz-Staatssekretär Lutz Diwell. Diese finde bei der Beihilfe zu strafbaren Handlungen ihre Grenze. Journalisten hätten kein Privileg, das ihnen die Beihilfe zu strafbaren Taten erlaube.

"Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer hatte wegen der Durchsuchung Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sein Anwalt Alexander Ignor argumentierte, dass die Staatsanwaltschaft mit der Durchsuchung nicht wie dargestellt Beweise für eine Verstrickung des Chefredakteurs ermitteln wollte. Vielmehr sei es um die Identität des BKA-Beamten gegangen, der das Material weitergegeben hatte. Damit sei das Recht von Journalisten auf Informantenschutz verletzt worden.

hoc/AFP/AP

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insgesamt 47 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
01.03.2007 von DJ Doena:

Diesen Fakt betreffend ja. Aber das steht auch nur in der Zeitung, weil der Lokalredakteur in Dingenskirchen wohnt. Die Ergebisse des Spiels Unterhinteroberdorf gegen Neudorf im Alttal steht dagegen nicht drin, owbohls die [...] mehr...

01.03.2007 von descartes101:

Stimmt natürlich, wobei die Zensur prosaischer Inhalte weniger Einfluss auf die Wissensbildung im politischen Tagesgeschehen nimmt, als dem Konsumenten die Fähigkeit zur objektiven Auseinandersetzung mit möglicherweise [...] mehr...

01.03.2007 von BillBrook:

Nöö. Wenn zum Beispiel in der Zeitung steht Bundesliga: Dingenskirchen gegen Pfaffenhausen 1:1, war das völlig objektiv und wertfrei. mehr...

01.03.2007 von rabenkrähe:

Wie auch anders, da hierzulande mittlerweile die Justiziate entscheiden, was wie erscheint, und keineswegs die Journalie. mehr...

28.02.2007 von inci:

dann machen sie mal einen anfang, gerne auch als PN! mehr...

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