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07.03.2007
 

Caroline-Urteil

Presse kritisiert Bundesgerichtshof

Bei Journalisten und Verlegern ist das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Veröffentlichung von Prominentenfotos auf Ablehnung gestoßen. Die Entscheidung sei eine "weitere Hürde für die freie Berichterstattung", erklärte der Deutsche Journalisten-Verband.

Berlin - Die Zeitungsverleger kritisierten, nach der Logik des Gerichts müssten Journalisten die Entscheidung über die Relevanz von Fotos künftig der Rechtsprechung überlassen.

DVJ-Chef Michael Konken erklärte, nach den ersten Informationen über das Urteil des Bundgesgerichtshofs (BGH) müssten Redaktionen noch genauer als bisher auf die Grenzziehung zwischen publizistischem Interesse und der Privatsphäre von Prominenten achten. Positiv hervorzuheben sei, dass der Bundesgerichtshof bei seiner Rechtsprechung geblieben sei, nach der die Entscheidung über eine Berichterstattung grundsätzlich in der Kompetenz der Redaktion liege.

Der BGH hatte gestern den Schutz Prominenter vor der Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos deutlich gestärkt. Prinzessin Caroline von Hannover und ihr Mann Prinz Ernst August bekamen mit ihrer Klage gegen deutsche Illustrierte weitgehend Recht. Die Zeitschriften hatten im Jahr 2002 heimlich aufgenommene Urlaubsfotos abgedruckt, die das Paar auf belebten Straßen und in einem Sessellift zeigen. Mit der Entscheidung folgte der BGH dem Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.

Der Deutsche Journalisten-Verband betonte, durch die starke Betonung der Privatsphäre in dem Urteil sei die Entscheidungsfindung in den Redaktionen noch komplizierter geworden als bisher. Er erwarte, dass nach dem neuen Caroline-Urteil des BGH weitere Gerichtsverfahren anderer Prominenter folgten. Selbst wenn die Redaktionen am Ende Recht bekämen, seien fortwährende juristische Auseinandersetzungen hinderlich für die journalistische Arbeit.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger brachte sein Unverständnis über das BGH-Urteil zum Ausdruck. Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt 1999 klargestellt, dass Fotos auch ohne konkreten Anlass veröffentlicht werden dürften. Nun würden die Folgen des vom Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Jahr 2004 gefällten und damals heftig umstrittenen Caroline-Urteils deutlich sichtbar.

dan/AP

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