Köln - Das Landesgericht Hamburg entschied, dass der Film "Eine einzige Tablette" über den Medikamentenskandal aus den sechziger Jahren in seiner derzeitigen Fassung nicht ausgestrahlt werden darf. Dies bestätigte eine Sprecherin des WDR am Freitag. "Fakt ist aber auch, dass für Dienstag eine mündliche Verhandlung am Oberlandesgericht Hamburg angesetzt worden ist, also bei der nächsthöheren Instanz", sagte die Sprecherin. In dieser Verhandlung wird es um eine frühere einstweilige Verfügung gehen.
Eine einstweilige Verfügung wurde von Grünenthal schon gegen die Drehbuchfassung erwirkt, eine weitere auf Grundlage des Films selbst. Der Film der Produktionsfirma Zeitsprung sei an mehreren Stellen sachlich falsch, argumentierten Grünenthal und der frühere Anwalt von Contergan-Geschädigten, Karl-Hermann Schulte-Hillen.
Die Autoren des Films hingegen betonen, der Film entspreche zwar den faktischen Ereignissen, allerdings gehe es um eine fiktionale Aufarbeitung des Stoffes und nicht um eine historische Dokumentation. Nach Ansicht des Pharmaunternehmens Grünenthal kann der Zuschauer hingegen nicht unterscheiden, was Tatsache sei und was nicht.
Bereits im Juli 2006 stoppte das Hamburger Landesgericht mit einer einstweiligen Verfügung die Ausstrahlung des WDR-Zweiteilers. Erzählt wird die Geschichte eines Anwalts, der als Vater eines contergangeschädigten Kindes ein Verfahren gegen das verantwortliche Pharmaunternehmen anstrebt. Die Figur des Protagonisten wurde an Schulte-Hillen angelegt. Dieser sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und erließ zusammen mit Grünenthal eine einstweilige Verfügung.
In den sechziger Jahren kamen Tausende Kinder mit schweren Missbildungen zur Welt, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft das Schlaf- und Beruhigungsmittel eingenommen hatten. Contergan war 1957 von Grünenthal entwickelt worden. Nach einem mehrjährigen Prozess wurde das Verfahren gegen sieben leitende Angestellte des Konzerns 1970 eingestellt.
hae/dpa
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