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23.03.2007
 

"Waldschlösschenbrücke"

Dresden reicht Klage ein

Der Bau der "Waldschlösschenbrücke" beschädige "nachhaltig den Ruf der Stadt Dresden" sagte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thiersen. Das Dresdner Stadtparlament sieht es genauso und will nun vor zwei Verfassungsgerichten Klage einreichen.

Dresden - Den Gang vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und das Verfassungsgericht in Leipzig hatte das Parlament bereits am Donnerstag beschlossen. Stadtsprecher Kai Schulz sagte, die Anwälte hätten die Schriftsätze schon vorbereitet und diese sollen nun so schnell wie möglich eingereicht werden. Da aus der Sicht der Befürworter der Verfassungsbeschwerde nicht eindeutig ist, wer für die Belange des Völkerrechts verantwortlich sei, wende man sich an beide Gerichte.

Das Elbtal: Mögliche Aberkennung des Welterbe-Titels wegen Verschandelung des Panoramas durch die geplante Brücke
AP

Das Elbtal: Mögliche Aberkennung des Welterbe-Titels wegen Verschandelung des Panoramas durch die geplante Brücke

Dresden geht damit gegen das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vor, welches den Bau der so genannten "Waldschlösschenbrücke" im Dresdner Elbtal angeordnet hatte. Der Stadt droht die Aberkennung des Unesco-Weltkulturerbe-Titels, sollte die Brücke gebaut werden. Die Welterbe-Konvention verlangt den Schutz und die Wahrung des Kulturerbes. Das Gerichtverfahren soll nun klären, wie dies im deutschen Gesetz abgesichert ist. Vorrangig geht es aber in dem Streit um die Frage, wie verbindlich das Völkerrecht für Deutschland ist.

Nach Angaben des Landesverbandes der Grünen Liga gingen bereits rund 10.000 Unterschriften aus dem In- und Ausland zum "Dresdner Appell" ein. Das ökologische Netzwerk teilte mit, die Forderung richte sich an politisch Verantwortliche der Stadt und des Freistaats, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, die zu einer Aberkennung des Titels führen würden. Die Dresdner Bürger werden mit der Aktion "Welterbe erhalten: Jetzt!" aufgefordert, gewissermaßen in letzter Minute, Initiative für den Erhalt des Welterbetitel zu zeigen.

Vor knapp zwei Wochen hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen den Bau der Brücke angeordnet. Die Grundlage für die Entscheidung war ein Bürgerentscheid von 2005, der sich damals für den Brückenbau ausgesprochen hatte.

Bislang wurde der Unesco-Titel noch nie nachträglich aberkannt. Auf der nächsten Tagung im Juni/Juli im neuseeländischen Christchurch wird das Welterbe-Komitee der UN-Kulturorganisation über die Zukunft des Elbtals entscheiden. Im vergangenen Jahr war es wegen der geplanten Elbüberquerung vom Komitee auf die Rote Liste gesetzt worden. Die Brücke würde das Panorama an der sensibelsten Stelle der 20 Kilometer langen Flusslandschaft verschandeln, ist sich die Unesco sicher.

hae/dpa

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