Hamburg - Es ist nur ein Teilerfolg für die Kunstfreiheit, aber ein wichtiger: Vier frühere Urteile gegen die Ausstrahlung des WDR-Zweiteilers "Nur eine einzige Tablette" wurden heute vom Hamburger Oberlandesgericht unter Richterin Marion Raben aufgehoben. Unter anderem hatte der Contergan-Hersteller Grünenthal gegen den Film geklagt. Dagegen war der WDR jetzt erfolgreich in die Berufung gegangen. Richterin Raben machte allerdings deutlich, dass sich auch die Gegenseite teilweise durchgesetzt habe, da dem Gericht bereits eine nach den Forderungen den Gegenseite modifizierte Fassung des Films zum Beurteilen zur Verfügung gestanden habe. Mit dem Urteil ist keine Entscheidung über die Ausstrahlung des Films "Nur eine einzige Tablette" gefallen, da noch zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen ihn vorliegen.
Grünenthal und der Opfer-Anwalt Sven Schulte-Hillen, der seinen Vater vertrat, hatten zahlreiche Stellen des Drehbuchs von Autor Benedikt Röskau und Regisseur Adolf Winkelmann kritisiert und auf eine angebliche Verdrehung historischer Tatsachen verwiesen. Sie erwirkten im vergangenen Jahr einstweilige Verfügungen gegen diverse Szenen. Im Sommer 2006 hatte das Hamburger Landgericht die Verfügungen im Wesentlichen bestätigt und damit die Ausstrahlung von Passagen des Films untersagt. Der WDR sowie die Produktionsfirma zogen daraufhin vor das OLG.
"Der Senat hat bei seiner Abwägung insbesondere berücksichtigt, dass es sich bei dem Spielfilm um ein Kunstwerk handelt, welches nicht den Anspruch erhebt, in allen Details die damaligen Ergebnisse dokumentarische abzubilden", sagte die Richterin heute. Hätte sich der Vorsitzende Richter des Hamburger Landgerichts, Andreas Buaske, mit seinen nun weitgehend kassierten Entscheidungen durchgesetzt, hätte es in Zukunft düster ausgesehen für fiktionale TV-Produktionen, die historische Ereignisse mit Personen der Zeitgeschichte als Basis benützen. Buske hatte entschieden, dass Abweichungen von der historischen Wahrheit von Betroffenen "nur noch in Ausnahmekonstellationen" hinzunehmen seien.
Das Medikament Contergan steht für den größten Arzneimittelskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte: Das 1957 in den Handel gekommene Schlafmittel hatte in mehreren tausend Fällen starke Missbildungen bei Neugeborenen ausgelöst.
bor/AP/dpa
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