Hamburg - Die für Sat.1 zuständige Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) hat ihre Einstufung des Berliner Privatsenders als Vollprogramm verteidigt. Entgegen der Kritik von der Landesmedienanstalt Saarland (LMS) will die LMK weiterhin den Vollprogrammstatus von Sat.1 anerkennen.
Stein des Anstoßes ist die Streichung von Informationsangeboten im Programm des Senders. LMK-Direktor Manfred Helmes sagte heute der Nachrichtenagentur dpa, sein Haus habe die Rechtslage gründlich geprüft und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinen Anlass gebe, Sat.1 als Vollprogramm in Frage zu stellen. "Wir machen unseren Job ordentlich", sagte Helmes weiter. Die LMK entscheide in solchen Fällen "alleinverbindlich und abschließend". Die LMS habe dagegen eine "Wunschliste" mit der Vorgabe konkreter Minutenzahlen und Inhalte aufgestellt, die durch die Rechtslage nicht gestützt werde.
Die LMK bezeichnete es als "bedenklich", wenn "ohne ausreichende gesetzliche Grundlage die juristische Interpretation einer Landesmedienanstalt zu dem Ergebnis führen soll, eine einzige kurze Nachrichtensendung um 0.15 Uhr entscheide über Bestand oder Verlust des Vollprogrammcharakters".
LMS-Direktor Gerd Bauer wiederum hatte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" gesagt, das Sat.1-Programm genüge "spätestens mit der geplanten Einstellung der Nachrichtensendung 'Sat.1 News - Die Nacht' zum 31. August nicht mehr den Erfordernissen eines Vollprogramms im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags".
Helmes dagegen betonte seine Auffassung, dass Sat.1 bei einem verbleibenden Informationsanteil von 23,4 Prozent an der Gesamtsendezeit den rechtlichen Status als Vollprogramm behalten könne. Dieser Status ist für die Sender von Bedeutung für die Verbreitung in den Kabelnetzen. In einem Gespräch mit SPIEGEL ONLINE betonte der LMK-Direktor zuletzt, er wolle "die Privatsender auf keinen Fall von der Verpflichtung entbinden, ein Vollprogramm anzubieten".
Ein Vollprogramm ist laut Rundfunkstaatsvertrag ein "Rundfunkprogramm mit vielfältigen Inhalten, in welchem Information, Bildung, Beratung und Unterhaltung einen wesentlichen Teil des Gesamtprogramms bilden". Diese Bereiche zusammen sollen der Rechtssprechung zufolge einen Anteil von mehr als 50 Prozent am Programm ausmachen.
Helmes bekräftigte jedoch, dass es weder eine gesetzliche Definition der einzelnen Bereiche noch eine für jeden einzelnen Bereich festgelegte Quote gebe. Wenn die Gesellschaft von den Privatsendern mehr "harte Nachrichten" aus Politik, Kultur oder Wirtschaft fordere, müsse dies im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt werden. Als Informationsangebote bei Sat.1 werden insgesamt 15 Sendungen eingestuft - außer den Nachrichten auch das Frühstücksfernsehen, ein Automagazin und das Boulevardmagazin "Blitz".
bos/dpa
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