• Drucken
  • Senden
  • Feedback
11.09.2007
 

Rundfunkgebühren

Verfassungsrichter stärken ARD und ZDF

ARD und ZDF jubeln, die Konkurrenz stöhnt: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Eingriff der Bundesländer bei der letzten Gebührenrunde nicht rechtens war. Ab Januar 2009 drohen saftige Preiserhöhungen.

Karlsruhe - Für den Gebührenzahler ändert sich erst mal nichts. Bis zur nächsten Gebührenrunde bleiben die Bescheide unverändert: 17,03 Euro.

Urteil im Gebührenstreit: ARD und ZDF dürfen mehr verlangen
Zur Großansicht
AP

Urteil im Gebührenstreit: ARD und ZDF dürfen mehr verlangen

Auf diese Summe hatten die Ministerpräsidenten die Anhebung der GEZ-Gebühr bei der letzten Runde im April 2005 gedeckelt. Damit waren sie deutlich hinter der Empfehlung geblieben, die die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gegeben hatte - rechnerisch 28 Cent, wenn man die Verschiebung der ursprünglich für Anfang 2005 geplanten Anhebung mitberechnet. Sie wichen damit das erste Mal von der Empfehlung ab und begründeten das mit der schlechten wirtschaftlichen Lage und der hohen Arbeitslosenzahl. Und diesen Eingriff der Länder haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts nun als verfassungswidrig eingestuft. Den Richtern zufolge haben sie damit die Rundfunkfreiheit verletzt.

Die Sender können nun sogar eine Art Entschädigung verlangen: Denn wie die Karlsruher Richter weiter urteilten, dürfen sie in der nächsten Periode der Gebührenfestsetzung einen Ausgleich für entgangene Einnahmen verlangen, sollten diese für Investitionen notwendig sein. Die Kläger beziffern den Einnahmeausfall auf rund 440 Millionen Euro.

Zur Großansicht
SPIEGEL ONLINE

Die Länder dürften zwar grundsätzlich von der Empfehlung der KEF abweichen, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Im konkreten Fall seien die Gründe für die Abweichung jedoch zum Teil nicht nachvollziehbar oder gingen sogar von falschen Annahmen aus. Die Gebührenhöhe müsse frei von medienpolitischen Zwecken sein, sagte Gerichtspräsident Papier. Die Rundfunkfreiheit dürfe nicht gefährdet sein. "Die Anstalten müssen durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Auftrag erfüllen können."

Dennoch - so die Richter in ihrer Begründung - seien Abweichungen von den Empfehlungen der KEF erlaubt. Die Länder dürften dazu neben rundfunkspezifischen Gründen auch die wirtschaftliche Lage, die Einkommensentwicklung oder sonstige Abgabenbelastungen der Bürger als Begründung anführen. Dann müssten sie jedoch auch beweisen, dass die empfohlene Anhebung zu einer unangemessenen Belastung führe. Dies sei bei den Gebühren 2005 nicht ausreichend geschehen.

Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den öfentlich-rechtlichen Sendern den Rücken gestärkt. Künftig haben ARD, ZDF und Deutschlandradio wesentlich mehr Spielraum, ihren Bedarf festzulegen. So könnte wesentlich mehr Geld in neue Technologien wie Digitalfernsehen und Internet fließen. Hier streiten die Öffentlich-Rechtlichen mit der privaten Konkurrenz darüber, ob ARD und ZDF überhaupt den von ihnen reklamierten Versorgungsauftrag haben. Von einer Versorgungslücke im Internet etwa könne über ein Jahrzehnt nach dem Start dieses Mediums angesichts der Präsenz von renommierten Zeitungsverlagen und Zeitschriftenverlagen keine Rede sein.

Die neue Gebührenperiode beginnt am 1. Januar 2009. Die Ministerpräsidenten der Länder streben dafür ein ganz neues Verfahren an, das auf die Abschaffung der bisher für den Einzug der Rundfunkgebühren zuständigen Zentrale GEZ hinausläuft.

ler/AFP/ddp/AP

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 964 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
19.12.2007 von chanoyu: Es jährt sich im Dezember zum 7. Male der Tag...

...als eine Präambel beim 5. Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorangestellt wurde: "Der sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklung auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, das das nachstehende [...] mehr...

15.12.2007 von babblefish: Niederlage für die GEZ

Wenigstens einmal haben ARD und ZDF eine Niederlage vor dem EugH erlitten. Sie müssen zukünftig ihre Aufträge öffentlich ausschreiben. Vielleicht sinken ja jetzt die Gebühren??? [...] mehr...

21.11.2007 von MARZAHNER: Rundfunk-Gebühr

Hallo, genau meine Meinung ! Kann sich nicht jeder Bürger da informieren wo er es für richtig hält? Warum müssen für ARD/ZDF und den ganzen Schwanz der noch dahinten rangehängt ist Gebühren bezahlt werden? Ich möchte nicht [...] mehr...

13.10.2007 von uralte Morla:

Oh gott, mir ist schlecht. Das ist ja das selbe wie vor 60 jahren. Naja, jetzt weiss ich wieder, warum ich weder von den dt. politikern noch der presse irgendwas ausser selbstbeweiräucherung erwarte. mehr...

13.10.2007 von B. Wunram:

Übrigens: Der Artikel heißt nun nicht mehr irgendwas mit "Politik und PR", sondern... "Bezahlte Propaganda - Politiker inszenieren ihr Image. " [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Kultur
alles aus der Rubrik Gesellschaft

© SPIEGEL ONLINE 2007
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP