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11.09.2007
 

Reaktionen zum Rundfunkgebühren-Urteil

"Ausufernde Forderungen"

Der TV-Sender RTL hat das Karlsruher Urteil scharf verurteilt. Die Öffentlich-Rechtlichen nutzten die unklare Definition ihres Sendeauftrags schamlos aus. ARD, ZDF sowie mehrere Ministerpräsidenten begrüßten die Entscheidung.

Karlsruhe - Rechtssicherheit sei geschaffen, die Zukunft der Sender im digitalen Zeitalter sei gesichert worden, kommentierten der ARD-Vorsitzende Fritz Raff und der ZDF-Intendant Markus Schächter die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

GEZ-Anmeldeformular vor den Richtern des Ersten Senats: "Ausufernde Gebührenforderungen"
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DPA

GEZ-Anmeldeformular vor den Richtern des Ersten Senats: "Ausufernde Gebührenforderungen"

Schächter sieht den wichtigsten Erfolg vor Gericht in der Garantie von Unabhängigkeit und Programmfreiheit der Sender. Auch die Rolle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) der Rundfunkanstalten als unabhängige Prüfinstanz sei gestärkt worden. Eine rückwirkende Nachzahlung von Gebühren strebe man nicht an. Den Klägern sei es nicht um Geld, sondern um Rechtssicherheit gegangen.

Auch ARD-Intendant Raff sagte: "Wir werden nicht nachfordern." Laut Agenturberichten schloss er jedoch nicht aus, dass bei der nächsten Gebührenanpassung, die für 2009 ansteht, Investitionen berücksichtigt werden, die den Öffentlich-Rechtlichen bislang entgangen sind. Die Kläger hatten den bislang entstandenden Einnahmeausfall auf rund 440 Millionen Euro beziffert.

Karin Brieden, stellvertretende Intendantin sowie Verwaltungs- und Betriebsdirektorin des Deutschlandradios kommentierte den Rechtsspruch gegenüber SPIEGEL ONLINE wie folgt: "Das Urteil sichert die Finanzierung und damit die Zukunft von Deutschlandradio. Das Gericht hat betont, dass unsere Programme Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur auch im digitalen Zeitalter unverzichtbar bleiben. Das Urteil zeigt, dass es notwendig und richtig war, nach Karlsruhe zu gehen."

Privatsender monieren "ausufernde Gebührenforderungen"

Weniger begeistert zeigten sich die privaten TV-Sender: Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL, sagte zu SPIEGEL ONLINE: "Derzeit profitieren die Öffentlich-Rechtlichen von der vollkommen unklaren Auftragsdefinition und können dies für ausufernde Gebührenforderungen nutzen."

Günther Oettinger (CDU), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, begrüßte das Urteil. Die für Anfang 2009 anstehende Gebührenerhöhung werde noch einmal auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens erfolgen, sagte Oettinger. Die von den Ministerpräsidenten angestrebte Neuordnung solle erst für die übernächste Gebührenrunde gelten. Oettinger lobte, dass es nach dem Urteil keine rückwirkende Erhöhung und somit keine GEZ-Nachzahlungen geben werde.

SPD-Chef Kurt Beck äußerte sich ebenfalls positiv: "Es darf nicht sein, dass durch die Festsetzung der Gebühren die Balance zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Anbietern zugunsten der Privaten verändert wird", so Beck. Mit dem Urteil werde ARD und ZDF eine Entwicklungsgarantie für das digitale Zeitalter gegeben.

Info-Grafik: Entwicklung der monatlichen Rundfunkgebühren seit 1954
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SPIEGEL ONLINE

Info-Grafik: Entwicklung der monatlichen Rundfunkgebühren seit 1954

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eingriff der Länder in die Rundfunkfinanzierung bei der letzten Gebührenrunde für verfassungswidrig erklärt. Die Länder sehen sich gleichwohl gestärkt. "Der Rundfunkgesetzgeber hat weite Spielräume, die deutlich verstärkt worden sind", sagte Beck.

Oliver Keymis, der medienpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion sagte, das Urteil, stärke "die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks". Der damalige Ministerpräsident und Koalitionspartner der Grünen, Peer Steinbrück (SPD), hätte in der Gebührenrunde 2005 mit seinem "eigenmächtigen Eingriff in die Gebührenfestsetzung klar an der Verfassung vorbei entschieden".

Die letzte Erhöhung der Rundfunkgebühr in Deutschland ist nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht zu gering ausgefallen. Die jetzigen 17,03 Euro monatlich seien in verfassungswidriger Weise festgelegt worden, entschieden die Richter in Karlsruhe. Die Bundesländer hätten mit teilweise nicht nachvollziehbaren Gründen bei der Gebührenfestsetzung Einfluss genommen. Das Verfahren habe damit die Rundfunkfreiheit verletzt.

ssu/dpa/AP/ddp

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...als eine Präambel beim 5. Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorangestellt wurde: "Der sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklung auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, das das nachstehende [...] mehr...

15.12.2007 von babblefish: Niederlage für die GEZ

Wenigstens einmal haben ARD und ZDF eine Niederlage vor dem EugH erlitten. Sie müssen zukünftig ihre Aufträge öffentlich ausschreiben. Vielleicht sinken ja jetzt die Gebühren??? [...] mehr...

21.11.2007 von MARZAHNER: Rundfunk-Gebühr

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