Berlin - "Die Bedarfsanmeldung der ARD, die einer Erhöhung um 95 Cent entspräche, bleibt bestehen", sagte Dagmar Reim, die Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg, der "Berliner Zeitung".
Die Ministerpräsidenten hatten den Vorschlag der Kommission für die Ermittlung der Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur Erhöhung der Rundfunkgebühr im April 2005 um 21 Cent nach unten gedrückt.
Die Öffentlich-Rechtlichen beziffern den dadurch entstandenen Einnahmeausfall auf rund 440 Millionen Euro.
Der aktuelle Antrag werde gegenwärtig von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) geprüft, sagte Reim. Die aktuelle Gebühr werde jedoch nicht nachgebessert, schon gar nicht rückwirkend.
Der Vorsitzende des Bundestags-Kulturausschusses, Hans-Joachim Otto (FDP), hält es nach dem Karlsruher Urteil zu den Rundfunkgebühren für dringend geboten, dass der Gesetzgeber definiert, was der spezifische öffentlich-rechtliche Auftrag ist, den ARD und ZDF erfüllen sollen.
"Ich will keine öffentlich-rechtliche Multimedia-Anstalt", sagte Otto der "Frankfurter Rundschau". Bund und Länder müssten nun rasch klären, was unter Grundversorgung zu verstehen sei. Die Aufgabe von ARD und ZDF sehe er darin, Informationen zu liefern, Hintergründe auszuleuchten, den Bildungsauftrag zu erfüllen und Meinungspluralität zu gewährleisten. Er sehe keinen Sinn darin, dass ARD und ZDF nun noch ein komplettes Internet-Standbein dazu erhielten.
Öffentlich-Rechtliche gestärkt, Länder geschwächt
Die frühere Chefredakteurin des Hessischen Rundfunks, Luc Jochimsen (Die Linke), begrüßte das Urteil der Verfassungsrichter. Die Bundestagsabgeordnete warnte aber "vor einer zu hohen Belastung" der Gebührenzahler in der nächsten Runde.
Medienexperte Uwe Kammann sieht die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender deutlich gestärkt. Der "Frankfurter Rundschau" sagte der Direktor des Adolf-Grimme-Instituts, die öffentlich-rechtliche Grundposition, inklusive des damit verbundenen Gebührenprivilegs, sei "ganz deutlich gefestigt worden". Das Gericht habe "die Latte für die Länder sehr hoch gelegt: indem sie bestens und genauestens ihre Gründe darlegen und belegen müssen, wenn sie bei beispielsweise bei den Gebühren vom Sachverständigenvotum abweichen wollen".
Mit der monatlichen Rundfunkgebühr von 17,03 Euro ist nach Ansicht des Präsidenten des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien, Jürgen Doetz, für die Gebührenzahler bereits eine Obergrenze erreicht. Er finde es bedenklich, "dass die Karlsruher Richter der Politik nur dann ein Einspruchsrecht einräumen, wenn es die allgemeine Wirtschaftslage verlangt."
Es könne doch nicht sein, "dass ARD und ZDF völlig frei in der Anzahl ihrer Kanäle und Online-Angebote sind", sagte Doetz der "Sächsischen Zeitung". Das hieße am Ende, dass die Politik die totale Expansion der Sender nur noch abnicken dürfe, sagte Doetz. "Dann wäre das ein Urteil gegen den Gebührenzahler."
ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten in Karlsruhe gegen die letzte Festlegung der Rundfunkgebühr geklagt. Nach Ansicht der öffentlich-rechtlichen Sender fiel die letzte Erhöhung zu gering aus, weil die Bundesländer in unzulässiger Weise Einfluss genommen hätten. Das Verfahren habe damit die Rundfunkfreiheit verletzt.
Gestern gab das Bundesverfassungsgericht den Sendern Recht. Die privaten Fernsehsender monierten das Urteil, sie sprachen von "ausufernden Forderungen". Medienexperten sagten, der Rechtsspruch habe die Rolle von ARD und ZDF gegenüber den privaten Anstalten gestärkt. Die öffentlich-rechtlichen Sender könnten nun quasi unkontrolliert aus dem Vollen schöpfen.
ssu/ddp
Korrektur: In der ersten Fassung dieses Artikels hieß es, die ARD plane eine deftige Gebührenerhöhung als Ausgleich für die entstandenen Mindereinnahmen. Dies ist nicht korrekt: Die Sendeanstalt hat ihren Bedarf für die neue Gebührenrunde angemessen und in der Größenordnung der zu erwartenden Inflationsrate angemeldet.
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...als eine Präambel beim 5. Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorangestellt wurde: "Der sächsische Landtag geht unter Beachtung der Entwicklung auf dem Gebiet des Rundfunks und der Medien davon aus, das das nachstehende [...] mehr...
Wenigstens einmal haben ARD und ZDF eine Niederlage vor dem EugH erlitten. Sie müssen zukünftig ihre Aufträge öffentlich ausschreiben. Vielleicht sinken ja jetzt die Gebühren??? [...] mehr...
Hallo, genau meine Meinung ! Kann sich nicht jeder Bürger da informieren wo er es für richtig hält? Warum müssen für ARD/ZDF und den ganzen Schwanz der noch dahinten rangehängt ist Gebühren bezahlt werden? Ich möchte nicht [...] mehr...
Oh gott, mir ist schlecht. Das ist ja das selbe wie vor 60 jahren. Naja, jetzt weiss ich wieder, warum ich weder von den dt. politikern noch der presse irgendwas ausser selbstbeweiräucherung erwarte. mehr...
Übrigens: Der Artikel heißt nun nicht mehr irgendwas mit "Politik und PR", sondern... "Bezahlte Propaganda - Politiker inszenieren ihr Image. " [...] mehr...
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