München/Köln - Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) hat gegen das RTL-Format "Deutschland sucht den Superstar" wegen Verstößen gegen die Jugendschutzbestimmungen ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Wie die KJM am Dienstag in München mitteilte, liegt durch mehrere Casting-Sendungen eine Entwicklungsbeeinträchtigung von Kindern unter zwölf Jahren vor.
"DSDS"-Juror Dieter Bohlen: "Beleidigung als Normalität"
"Beleidigende Äußerungen und antisoziales Verhalten werden genau wie in der letzten Staffel als Normalität dargestellt", sagte der KJM-Vorsitzende Wolf-Dieter Ring. Dadurch würden Verhaltensmodelle vorgeführt, die den Erziehungszielen wie Toleranz und Respekt entgegenwirkten und eine desorientierende Wirkung auf Kinder ausübten.
Aufgrund der wiederholten Verstöße wird nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet. Die KJM sieht ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro als angemessen an. Die abschließende Festlegung erfolge nach einer gesetzlich vorgegebenen Anhörung. Darüber hinaus wird RTL aufgefordert, entsprechende Clips von Casting-Auftritten aus den Internet-Plattformen entfernen zu lassen.
dan/ddp
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Kultur | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Gesellschaft | RSS |
| alles zum Thema Deutschland sucht den Superstar | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH