Vor seinem Haus "erschienen drei riesige Lastwagen", erinnerte der Zahnarzt und Kunstsammler Hans Sachs später die Szene, die sich Ende 1937 in Berlin abspielte. "Der schwerste Tag meines Lebens war angebrochen."
Seit seiner Schulzeit hatte Sachs Plakate gesammelt, in 40 Jahren hatte er rund 12.500 Stücke moderner Gebrauchsgrafik zusammengetragen. Doch Ende 1937 beschloss Joseph Goebbels, Hitlers Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, Sachs um seine einzigartige Sammlung zu erleichtern. Seine Plakate sollten in einem neuen Flügel des Kunstgewerbemuseums den Grundstock für eine Abteilung "Kunst des Kaufmanns" bilden.
Sachs war für die Nationalsozialisten Jude, obwohl er nicht religiös war. Er musste selbst mit Hand anlegen, als ein Trupp der Gestapo seine geliebten Plakate auf die drei Lastwagen verfrachtete und abtransportierte. Unter dem Raubgut befand sich auch ein Plakat, das Marlene Dietrich zeigt. Mit ihm war 1932 für den Film "Die blonde Venus" geworben worden war, in dem die Berliner Schauspielerin die Hauptrolle spielte.
Über die Frage, wer der rechtmäßige Eigentümer dieses Plakats ist, müssen sich nun Richter beim Berliner Landgericht den Kopf zerbrechen. Um die Herausgabe der Marlene zu erreichen, hat Peter Sachs, der Sohn des von den Nazis beraubten Plakatfreundes, gegen das Deutsche Historische Museum Klage erhoben.
Ins KZ Oranienburg verschleppt
Die Richter bewegen sich dabei auf dem vor allem moralisch tückischen Minenfeld, auf dem es um historische Gerechtigkeit geht und der Vorwurf des Antisemitismus lauert. Nicht einfacher wird der Fall dadurch, dass es um viel Geld geht. Der Anwalt von Sachs schätzt den heutigen Wert der nach seinen Angaben rund 4300 erhaltenen Plakate, die im Deutschen Historischen Museum lagern, auf rund zehn Millionen Euro.
Peter Sachs, der in Florida lebende, einzige Sohn des Sammlers, verlangt seit über zwei Jahren die Herausgabe aller Plakate. Da er aber als Rentner das finanzielle Risiko einer Klage mit einem so hohem Streitwert nicht tragen kann, begehrt er erstmal die "Venus" beziehungsweise Marlene.
Hans Sachs wurde während den Nazi-Pogromen vom 9. November 1938 für knapp drei Wochen ins KZ Oranienburg verschleppt und dort misshandelt. Kurz darauf gelang es ihm noch, mit seiner Frau und dem damals einjährigen Sohn Peter über Großbritannien in die USA zu fliehen.
Nach dem Krieg teilte der West-Berliner Senat dem in New York lebenden Sachs mit, dass seine Plakatsammlung wohl zerstört worden sei. Im März 1961 schloss sein Anwalt vor einer Wiedergutmachungskammer in West-Berlin einen Vergleich, nach dem ihm 225.000 Mark zugestanden wurden. Als ihm ein westdeutscher Plakatexperte 1966 nach New York schrieb, dass zumindest ein Großteil seiner Sammlung im Ost-Berliner Museum für Deutsche Geschichte erhalten sei, antwortete Sachs: "Es geschehen noch Zeichen und Wunder."
Angesichts des Kalten Krieges kam er allerdings nicht auf die Idee, seine Sammlung zurückzufordern. Er schrieb vielmehr dem Ost-Berliner Kunsthistoriker, der sie betreute, dass er keine "materiellen" Interessen mehr verfolge, denn er habe "eine größere Abfindungssumme ausgezahlt bekommen, die alle meine Ansprüche gedeckt hat".
Eine "gerechte und faire Lösung"?
Diese Aussage interpretiert Lutz von Pufendorf, der Anwalt des Deutschen Historischen Museums, als endgültigen Verzicht auf eine Rückgabe der Sammlung. Da zudem Sachs Junior erst 2005 Ansprüche geltend gemacht hatte, nachdem die Anmeldefrist für Rückübertragungen längst verstrichen war, lehnt der Anwalt eine Restitution strikt ab.
"Diese Interpretation des Briefes ist perfide", hält Matthias Druba, der Berliner Anwalt von Sachs, dagegen. Weder der 1974 verstorbene Hans Sachs noch seine Witwe und ihr Sohn hätten jemals auf die Sammlung verzichtet. Anwalt Druba beruft sich zudem auf die Washingtoner Erklärung aus dem Jahre 1998, mit der sich die Vertreter von 43 Staaten verpflichtet hatten, in der NS-Zeit beschlagnahmte Kunstwerke zu suchen, identifizieren und die rechtmäßigen Erben ausfindig zu machen. Mit denen sollte eine "gerechte und faire Lösung" gefunden werden.
Um bei den diffizilen Rückgabeforderungen herauszufinden, was gerecht ist, gründete die Bundesregierung eine "Beratende Kommission" unter Vorsitz der Ex-Verfassungsrichterin Jutta Limbach. Die Kommission empfahl Anfang vergangenen Jahres, die Plakate der Sammlung von Hans Sachs im Deutschen Historischen Museum zu belassen. Für den Museumsanwalt Pufendorf ist das Motiv der Klage von Peter Sachs deshalb "das Prinzip Hoffnung".
Dass der jüdische Erbe auf den guten Willen der Deutschen setzt, ist nicht falsch. "Ich habe gehofft", sagt Peter Sachs, "dass ein Direktor eines Museums für Deutsche Geschichte das historische Unrecht, das meiner Familie angetan wurde, am besten verstehen und korrigieren würde."
Marlene Dietrich, um deren Porträt nun gestritten wird, hätte wohl auf der Seite von Sachs gestanden. "Ich verstehe nichts von Politik", hatte sie gelegentlich in ihrem Exil in Paris gesagt. "Aber man kann doch Menschen nicht so behandeln wie die Nazis die Juden."
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