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28.05.2008
 

Maischberger über Justizirrtum

Rechts-Extreme und ihre Opfer

Von Henryk M. Broder

Wer glaubt, die deutsche Justiz sei unfehlbar, hat sich geschnitten: Rechtsirrtümer sind gang und gäbe. Beim Maischberger-Talk sprachen Rechtsexperten erstaunlich gelassen über gravierende Fälle - selbst im Angesicht der Opfer.

Gelobt sei der Herr! Endlich einmal eine Talkshow ohne die üblichen Verdächtigen. Ohne Heiner Geißler und ohne Hubertus Heil. Ohne Ur-Mutter Beimer und ohne die alleinerziehende Mutter, die mit ihrem Einkommen nicht auskommt. Ohne Gregor Gysi und ohne Claudia Roth. Also ohne all die Sprechsteller und Politikdarsteller, die vor Betroffenheit kaum noch atmen können und mit rhetorischen Versatzstücken hantieren wie Kinder mit Legosteinen.

Rechtsexperte Karl-Dieter Möller, Maischberger: "Jeder kann sich irren"
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WDR

Rechtsexperte Karl-Dieter Möller, Maischberger: "Jeder kann sich irren"

Es ging diesmal auch nicht um die wachsende Armut, nicht um Probleme von Bürgern mit Migrationshintergrund, nicht um die Klimakatastrophe und auch nicht um das Artensterben, den Regenwald und das Abschmelzen der Polkappen. Es ging um ein richtiges und ein wichtiges Thema: "Hier irrt das Recht - Wer schützt uns vor der Justiz?"

Eine Frage, die viel zu selten gestellt wird. Denn die Justiz ist die einzige Institution in einer demokratischen Gesellschaft, die keiner gesellschaftlichen Kontrolle unterliegt, wenn man von einer Handvoll von Prozessberichterstattern - wie Gisela Friedrichsen beim SPIEGEL - absieht, die regelmäßig Prozesse besuchen und "Justizkritik" betreiben.

Das ist sozusagen ein systemimmanenter Fehler, mit dem alle leben müssen. Denn die Justiz ist unabhängig, nicht einmal die Justizminister dürfen den Richtern ins Handwerk pfuschen. Und das ist - im Prinzip - gut so. Die Justiz kontrolliert sich selbst, indem sie einen Instanzenweg eingerichtet hat, der vom Amtsgericht über das Landgericht und das Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof und dem Verfassungsgericht führt. Aber Gnade Gott dem Menschen, der sich auf diesen Weg begibt. Seine Aussichten, zum Michael Kohlhaas zu werden, sind größer als die, dass ihm Gerechtigkeit widerfährt.

Richter Gnadenlos

Zu den Kollateralschäden der unabhängigen Justiz gehören Richter wie der Hamburger Ronald Barnabas Schill ("Richter Gnadenlos"), der wegen Rechtsbeugung zuerst angeklagt und zu 12.000 DM Strafe verurteilt, dann in einem neuen Verfahren freigesprochen wurde. Nach einer kurzen Karriere als Politiker lebt er inzwischen in Südamerika und vertreibt sich die Zeit mit dem Konsum von Drogen.

Doch erstmal ging es gestern bei Maischberger um ganz andere Fälle. Um die Frage, ob man einen Ausweis immer mit sich führen muss. Nein, muss man nicht, sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor der "Lexika der Rechtsirrtümer", man muss nur einen Ausweis haben. Auch den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung", von dem in jedem zweiten Polizeikrimi die Rede ist, gebe es nicht. Eltern würden entgegen einer weit verbreiteten Annahme nicht für ihre Kinder haften, Kneipenwirte dagegen sehr wohl für abhanden gekommene Garderobe, egal was auf dem Schild am Eingang zum Lokal stehen mag.

Karl Dieter Möller, Rechtsexperte der ARD, der kompetent und verständlich aus Karlsruhe berichtet, zog dann das Grundgesetz aus der Tasche und fragte nach dem kürzesten Paragrafen der noch immer provisorischen "Verfassung" der Bundesrepublik. Artikel 102 ("Die Todesstrafe ist abgeschafft") sei es nicht. Artikel 31 ("Bundesrecht bricht Landesrecht") sei mit nur drei Worten noch kürzer.

So plauderte man fast eine halbe Stunde wie beim Ratgeber Recht über den "Paradigmenwechsel beim Unterhaltsrecht" und "freiwilligen Kulanzumtausch" von Hü nach Hott, bevor man die Runde erweiterte und endlich zu Sache kam.

Ein junger Mann namens Jens Schlegel erzählte, wie eines Tages die Polizei vor seiner Tür stand und ihn fragte: "Können wir uns mal bei Ihnen umsehen?" Er wurde das Opfer einer Verwechslung und wegen eines Überfalls, den er nicht begangen hatte, zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, bis sich der wirkliche Täter bei der Polizei meldete, weil ihn seine Freundin dazu gedrängt hatte. In diesem Falle hatten alle Kontrollmechanismen der Justiz versagt, und alles, das schief gehen konnte, ging schief, bis zu einem "Pflichtverteidiger", der nur seine Pflicht tat.

Schlegel, der auch noch einen Mordversuch im Knast überlebt hatte, erzählte seine Geschichte mit einer Ruhe, als hätte er einen verregneten Urlaub auf Mallorca hinter sich. Sogar seine Freilassung verzögerte sich, weil die Sekretärin des Richters, der den Fall bearbeitete, gerade frei hatte. Niemand hat sich bei ihm jemals entschuldigt, er bekam 20 Mark pro Tag Haftentschädigung, damit war die Sache für die Justiz beendet und Schlegel durfte sein Leben neu aufbauen.

"Das ist schrecklich, aber es ist nun einmal das Leben", kommentierte Heinrich Gehrke, ehemaliger Richter am Landgericht Frankfurt, der in einigen spektakulären Verfahren den Vorsitz hatte. Er gab sich Mühe, die Not eines unschuldig Verurteilten zu verstehen, wies aber auch auf die Schwierigkeiten der Richter hin, zum Beispiel bei der Bewertung von Zeugenaussagen. "Jeder kann sich mal irren."

Unrecht sprechen ohne Risiko

So war es auch ein Irrtum, der die Berlinerin Monika de Montgazon fast ihr Leben gekostet hätte. Sie wurde wegen Mordes an ihrem krebskranken Vater zu "lebenslänglich" verurteilt und verbrachte 888 Tage im Gefängnis. Dass sie schließlich freikam, hatte sie nicht der Justiz zu verdanken, sondern der Hartnäckigkeit ihres Schwagers, der auf eigene Faust Gutachter engagiert hatte.

"Ein heftiger Fall, bei dem der Angeklagte auf der Strecke bleibt", kommentierte Möller den Vorgang. "Es gibt auch bei Richtern Voreingenommenheiten", die sich zum Nachteil des Angeklagten auswirken würden, sagte Ex-Richter Gehrke. Einig waren sich Möller und Gehrke darüber, dass "unser Rechtssystem ganz gut funktioniert".

Man kann zu dieser Einsicht kommen, zwingend ist sie nicht. Richter sind auch nur Menschen, und überall, wo Menschen am Werk sind, kommen Fehler vor. Freilich: Während ein Arzt jeden Tag riskiert, wegen eines Kunstfehlers zur Verantwortung gezogen zu werden und jeder Architekt für Mängel am Bau haften muss, kann einem Richter, der sich vertan hat, praktisch nichts passieren. Anklagen wegen Rechtsbeugung sind so selten wie eine erfolgreiche Mondlandung. Man müsste dem Richter "Vorsatz" nachweisen, das war nicht einmal bei den NS-Richtern möglich, von denen kein einziger nach 1945 bestraft wurde.

Unschuldig hinter Gittern

Und wenn zwei Menschen, ein "Räuber" und eine "Mörderin", die unschuldig verurteilt wurden, zufällig rehabilitiert werden, drängt sich natürlich die Frage auf: Wie viele andere sitzen unschuldig hinter Gittern, ohne dass ihnen der Genosse Zufall zu Hilfe kommt?

Man könnte "Fehlurteile nicht vermeiden", sagte Ralf Höcker, Anwalt und Autor; diejenigen, die es erwischt, bringen ein "Opfer für die Solidargemeinschaft". Noch deutlicher brachte es Möller auf den Punkt. "Es ist besser, mit dem Unrecht Frieden zu schließen, als dem Recht hinterherzulaufen."

Das sagt sich leicht, wenn man in einer Talkshow und nicht in einem Gefängnis sitzt. Die Juristen im alten Rom waren auch schon so weit: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand."

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insgesamt 249 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
12.06.2008 von stanis laus: Der Wille als Recht

Na, sagen wir es mal so: Sie hätten es überhaupt nicht ausdrücken können, was Recht in einer Bürgergesellschaft ist. Das Recht kommt aus der Gesellschaft und gibt der Gemeinschaft den von ihr gewollten Rahmen. Die deutsche [...] mehr...

11.06.2008 von Zephira: Tssss...

Pointierter hätte ich Ihren fatalen Irrtum nicht ausdrücken können ;) Die Aufgabe der Justiz in diesem Staat ist es keinesfalls, dem Stammtischpolitiker ein Gefühl der Befriedigung zu verschaffen. Wenn Sie das nicht einsehen [...] mehr...

10.06.2008 von stanis laus: Bis die Hand schmerzt

[QUOTE=geishapunk;2355273] Verehrte Punk Geisha, manchmal lese ich selbstverständlich, was sich da ansammelte. Dies heisst aber nicht zwangsläufig, daß ich auf jeden Unsinn antworte. Die übliche Definition von Gerechtigkeit [...] mehr...

10.06.2008 von geishapunk: ...

[QUOTE=stanis laus;2344403] Lesen Sie Ihre Postings nicht? (Würde allerdings einiges erklären) Dann tun Sie es jetzt. Da Sie ja nicht näher drauf eingehen wollen scheinen Ihnen ja die Argumente ausgegangen zu sein! Zum Glück [...] mehr...

09.06.2008 von stanis laus: Mut vor kriminellen Richterthronen

Sie träumen sich weiter was zuRECHT, Verehrtester. Ich habe in diesen Fällen auf Ihre Unterschiebungen nicht geantwortet, da jeder Fall eine andere Charakteristik hat. Ich werde mich auch nicht damit beschäftigen, weil ich bei [...] mehr...

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