Bukarest - Keine staatlich angeordnete Nachrichtenselektion: Das rumänische Verfassungsgericht erklärte ein neues Gesetz für verfassungswidrig, in dem der Senat Fernseh- und Radiosendern eine Quote für gute Nachrichten vorschreiben wollte.
Das aus 143 Senatoren bestehende rumänische Oberhaus hatte im vergangenen Monat einstimmig beschlossen, Radio und Fernsehen müssten künftig gleich viele gute wie schlechte Nachrichten verbreiten. Er war damit der Initiative zweier Senatoren gefolgt, die die "unumkehrbare Wirkung" schlechter Nachrichten auf "das Leben und die Gesundheit der Leute" beklagt hatten.
Die Initiatoren wollten mit ihrem Gesetz "das allgemeine Klima verbessern" und der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu einer "emotional und mental ausgeglichenen Sicht auf das tägliche Leben" geben.
Nach seiner Verabschiedung hatte das Gesetz scharfe Kritik auf sich gezogen. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) forderte die Rücknahme des umstrittenen Mediengesetzes. Es sei eine schwerwiegende politische Beschneidung der Pressefreiheit, erklärte der OSZE-Medienbeauftragte Mikols Haraszti in einem Brief an den rumänischen Präsidenten.
Auch Journalistenverbände protestierten, und Juristen machten geltend, das Gesetz könne nie angewendet werden, da es sowohl gegen EU-Grundsätze als auch gegen die rumänische Verfassung verstoße. Kommentatoren hatten schon von einem Rückfall in die Zeit des kommunistischen Diktators Nicolae Ceausescu gesprochen. Der Medienrat Rumäniens hatte betont, Nachrichten seien generell weder positiv noch negativ, sondern spiegelten einfach die Realität wider.
sto/AFP/AP
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Kultur | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Gesellschaft | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2008
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH