Wie viel Lohn ein Arbeitgeber tatsächlich zahlt, liegt ja nur zum Teil an der Wertschöpfung, die sein Angestellter erbringt. Zum anderen Teil liegt es an der Macht, die ein Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter besitzt. Diese sogenannte Marktmacht fällt besonders hoch aus, wenn der Arbeitnehmer wenig Ausweichmöglichkeiten zu anderen Arbeitgebern hat, leicht ersetzt werden kann, auf jeden Euro Verdienst angewiesen und nicht gewerkschaftlich organisiert ist.
Auf Geringverdiener treffen meist alle vier Faktoren zu. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber durch eine geringe Entlohnung seines Mitarbeiters eine höhere Rendite einstreichen, als es im ökonomischen Modell eines perfekten Arbeitsmarkts möglich sein dürfte. So weit die theoretische Definition jenes Sachverhalts, für den Linke einen simplen, aber durchaus zutreffenden Begriff kennen: Ausbeutung.
Ein mäßiger Mindestlohn von, sagen wir mal, fünf Euro in der Stunde würde vermutlich nicht dazu führen, dass wir alle in schmuddeligeren Hotelzimmern schlafen. Er würde vor allem die Gewinnspannen jener Dienstleistungsunternehmen sinken lassen, die Putzkolonnen an Hotels vermieten.
Anders sieht es natürlich aus, wenn der Mindestlohn weit über dem bestehenden Marktniveau festgesetzt wird wie etwa bei den Postdienstleistungen: Der dort geltende Mindestlohn von knapp zehn Euro kostet eindeutig Arbeitsplätze, wie sich an den Massenentlassungen beim privaten Postdienstleister PIN Group ablesen lässt. Es spricht also aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht wirklich etwas gegen einen niedrigen Mindestlohn. Der linke Wirtschaftswissenschaftler Peter Bofinger plädiert zum Beispiel für vier Euro. Lassen wir es meinetwegen auch fünf oder sechs sein.
Aber spricht eigentlich irgendetwas für einen solchen Mindestlohn – außer der Genugtuung, damit einem diffusen Gerechtigkeitsgefühl Genüge zu tun? Erinnern wir uns an das sozialdemokratische Ziel, das Scholz postuliert: Wer Vollzeit arbeitet, soll am Ende des Monats nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein.

Spätestens mit Erreichen des Rentenalters wird der Mindestlohnbezieher zum Sozialfall. Vorher wird er zwar nicht offen vom Sozialamt unterstützt, aber verdeckt von der Gemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten – also nahezu ausschließlich von anderen Arbeitnehmern mit kleinem oder mittlerem Einkommen.
Durchschnittsverdiener subventionieren dann Geringverdiener – ist das das neue sozialdemokratische Verständnis von sozialer Gerechtigkeit?
Selbst bei einem noch höheren Mindestlohn wäre die Scholzsche Forderung nur für einen alleinstehenden Arbeitnehmer erfüllt. Wer eine Familie ernähren muss, bleibt weiterhin auf ergänzende staatliche Unterstützung angewiesen. Bei einem Großteil der sogenannten Aufstocker, die Vollzeit arbeiten und dennoch nur mit ergänzender Staatshilfe aufs Existenzminimum kommen, handelt es sich um die Ernährer von Familien.
Fazit: Das SPD-Mantra, wer Vollzeit arbeitet, müsse von seinem Lohn leben können, lässt sich bei einem niedrigen Mindestlohn nicht erfüllen. Bei einem hohen Mindestlohn wiederum besteht die Gefahr, dass er doch in größerem Umfang Arbeitsplätze vernichtet. Und selbst in diesem Falle würde die SPD-Forderung nur für Alleinstehende zutreffen.
Was bleibt also bei genauerer Betrachtung der Mindestlohnforderung? Ein Stück Gefühlspolitik, die sich im Wahlkampf rhetorisch gut verwerten lässt und die im besten Fall nicht schadet.
Wer die materielle Lage von Geringverdienern wirklich verbessern will, der sollte lieber dafür sorgen, dass sie von ihrem Bruttoeinkommen netto mehr übrig behalten. Zum Beispiel durch einen Grundfreibetrag bei den Sozialabgaben, finanziert aus der Steuerkasse, wie ihn etwa Bofinger fordert.
Und wer sich tatsächlich um die Würde von Geringverdienern sorgt, der sollte sie materiell in die Lage versetzen, einen miesen Job auch ablehnen oder kündigen zu können, ohne zur Strafe von der Sozialbürokratie drangsaliert zu werden – zum Beispiel durch Elemente einer bedarfsunabhängigen, steuerfinanzierten Grundsicherung.
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