Frage: Nicht nur die Kinder. Seit der Rechtssprechung zu Caroline gibt es eine Privatsphäre auch außerhalb der eigenen vier Wände.
Prinz: Auch dies ist ein großer Fortschritt. Wer früher in Deutschland als absolute Person der Zeitgeschichte galt, war pausenlos öffentlicher Beobachtung ausgesetzt. Das wäre heute bei all den Leserhandyfotos unerträglich.
Frage: Wie wehrt man sich am besten gegen zudringliche Journalisten?
Prinz: Das hängt vom Einzelfall ab und von der persönlichen Lebenssituation. Ein Schlagersänger, der darauf angewiesen ist, CDs zu verkaufen, ist in einer anderen Lage als ein ausländischer Monarch. Allgemeingültige Ratschläge kann ich ebenso wenig geben wie ein Arzt, der gefragt wird, was er üblicherweise bei Bauchschmerzen empfiehlt.
Frage: Wäre es nicht ein vernünftiger Rat, auf Distanz zu achten, um die Medien nicht zu Übergriffen zu verleiten?
Prinz: Ein enger Pakt mit den Medien, auf den sich mancher Prominente einlässt, hat in der Tat einen Preis: Wer seine Tür für Homestorys öffnet, hat Schwierigkeiten, sie wieder zu schließen. Ein Beispiel: Ein Sänger lässt sich von der Reporterin eines Boulevardblatts interviewen. Die sagt am Ende des Gesprächs zu ihm: "Was ist denn eigentlich mit Ihrer Schwester? Die soll Aids haben." Der Sänger erwidert: "Hören Sie, das ist Privatsache meiner Schwester. Dazu möchte ich nichts sagen." Und dann sagt die Journalistin: "Also, Sie werden das bei uns am Wochenende im Detail lesen - auch wenn Sie nichts dazu sagen." So etwas verletzt die Privatsphäre der Schwester. Und daher kann man es auch verbieten.
Frage: In den USA ist die Rechtslage anders als in Deutschland. Dort haben zum Beispiel Paparazzi mehr Freiheiten als hierzulande.
Prinz: Richtig. Allerdings haben die Hollywoodstars, die dort fast ausschließlich ins Visier der Paparazzi geraten, viel mehr Möglichkeiten, sich zurückzuziehen. Zudem kennen sie ihren Wert für die Medien und wissen sich im Zweifel zu wehren.
Frage: Dennoch wird Persönlichkeitsrecht in Amerika offenbar weniger streng interpretiert als in Deutschland.
Prinz: Nein, nur die Gewichtung ist anders. Bei unwahrer Berichterstattung wird es sogar sehr viel strenger interpretiert: Die Schmerzensgelder sind um ein Vielfaches höher als bei uns.
Frage: An der Verringerung der Differenz arbeiten Sie fleißig. So bekam Caroline von Monaco 1996 für ein erfundenes Interview von "Bunte" dank Ihnen die bis dato höchste Entschädigung von 180.000 Mark zugesprochen. Ist diese Summe im Vergleich zu Entschädigungen, etwa für Vergewaltigungsopfer oft nur circa 6000 Euro, nicht grotesk?
Prinz: Wäre ich Strafrechtler, würde ich dafür kämpfen, dass die Opfer von Vergewaltigungen höhere Entschädigungen erhalten. Allerdings wäre das wohl nur theoretisch ein Erfolg, denn der typische Vergewaltiger könnte eine hohe Schmerzensgeldsumme vermutlich gar nicht bezahlen. Bei den Medienunternehmen ist das anders. Nehmen Sie exemplarisch den von Ihnen erwähnten Klambt-Verlag: Der hat jahrelang viele Millionen mit erfundenen Geschichten verdient. Das ist quasi Lüge als Geschäftsmodell. Der Verlag konnte am Personal sparen, weil er keine Journalisten brauchte, die vor Ort aufwendig recherchieren, sondern nur solche, die am Schreibtisch sitzen und sich Geschichten ausdenken. Diese Märchen verschafften dem Verlag außerdem noch einen Wettbewerbsvorteil am Kiosk: Die Konkurrenten hatten alle ähnliche - wahre - Geschichten auf dem Titel. Die vom Klambt-Verlag frei erfundenen Storys waren exklusiv. Sie konnte kein Wettbewerber haben. Tausende von Käufern dieser Hefte sind betrogen worden, weil man ihnen vorgespiegelt hat, für ihr gutes Geld auch wahre Geschichten zu kaufen. Dann wehren sich die Opfer dieser Berichterstattung. Was sollen ihnen die Gerichte nun zubilligen? Wenn einer jede Woche eine unwahre Geschichte auf der Titelseite veröffentlicht und damit Millionen verdient, kann das Rechtssystem ihm doch nicht nur 6000 Euro dafür abnehmen. Dann täte dieser Verlag das doch nächste Woche wieder. Bei dem Vergewaltiger ist das anders. Dort gibt es Sanktion und Prävention durch strafrechtliche Verurteilung. Im Presserecht gibt es allein das Schmerzensgeld, um solche Fälle zu verhindern.
Frage: Sie profitieren von der unseriösen Berichterstattung. Haben Sie keine Angst, durch Ihre Erfolge vor Gericht Ihre eigene Geschäftsgrundlage zu zerstören?
Prinz: Die gesellschaftliche und technische Entwicklung sowie die Veränderung des Medienmarkts haben dazu geführt, dass die Zahl der presserechtlichen Verfahren zugenommen hat: in Hamburg von knapp 50 im Jahr 1969 auf aktuell mehr als 1000 jährlich. Damals gab es zwei Fernsehsender, heute können wir über Satellit einige hundert empfangen. Damals gab es fünf Regenbogenblätter, heute ein paar Dutzend - nicht zu reden von Veröffentlichungen im Internet, um die sich ein Großteil der Prozesse dreht. Um es auf einen einfachen Nenner zu bringen: Je größer der Wettbewerb und die Verbreitung von Medien, desto größer ist die Gefahr von Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ich habe nicht den Eindruck, dass wir überflüssig werden - im Gegenteil.
Das Interview führten Juliane Schramm und Marcus Schuster
Dieses Interview ist ein für SPIEGEL ONLINE bearbeiteter Abdruck aus: Jens Bergmann/Bernhard Pörksen (Hrsg.): Skandal! Die Macht öffentlicher Empörung. Köln: Herbert von Halem Verlag, 352 Seiten, 18 Euro
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