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17.06.2009
 

Gewinnspiel-Sendungen

Privatsender müssen mit Verfahren rechnen

Spielend Kasse machen: So lautet die Devise zahlreicher Privatsender. Doch einige Gewinnspielsendungen verstoßen gegen Verbraucher- und Jugendschutz. Jetzt schreitet die Medienaufsicht ein.

Hamburg/Stuttgart - Die Privatsender 9live, DSF, Kabel eins, das Vierte und Sat.1 müssen demnächst mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

Viele Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen auf diesen Kanälen verstoßen nach Ansicht der deutschen Medienaufsicht gegen den Verbraucher- und Jugendschutz sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf. Das teilte die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) mit, die aus den Direktoren der Landesmedienanstalten besteht.

Die ZAK habe beschlossen, Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen die Sender einzuleiten, hieß es am Mittwoch in Stuttgart. Über die Höhe der möglichen Bußgelder wurde nichts mitgeteilt.

"Auch wenn es positive Entwicklungen etwa bei den Teilnahmehinweisen gibt, bestehen nach wie vor große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz", sagte der ZAK-Vorsitzende Thomas Langheinrich. "Genau diese Problempunkte waren es aber, die zum Erlass der Satzung geführt haben. Hier müssen wir eingreifen."

Eine Expertengruppe der Landesmedienanstalten hatte in den vergangenen Wochen die Gewinnspiele und Gewinnspiel-Sendungen im deutschen Fernsehen stichprobenartig geprüft.

Dabei offenbarten sich zahlreiche Mängel im Hinblick auf die Sendungsgestaltung - insbesondere bei Moderation und Präsentation der Sendungen.

"Immer wieder finden sich irreführende Aussagen der Moderatoren", sagte der ZAK-Beauftragte für Programm und Werbung, Norbert Schneider. "Zeitdruck wird nach wie vor vorgetäuscht und so ein mehrmaliges Anrufen eingefordert."

dan/dpa

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