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25.08.2010
 

Pressefreiheit

Beihilfe zum Geheimnisverrat soll nicht mehr gelten

Razzien unzulässig: Die Verfassungsrichter verkünden 2007 das "Cicero"-Urteil.Zur Großansicht
DPA

Razzien unzulässig: Die Verfassungsrichter verkünden 2007 das "Cicero"-Urteil.

Investigative Journalisten können vermutlich bald ruhiger schlafen. Das Kabinett will mit einem Gesetzesentwurf ihre Rechte stärken, wenn sie geheimes Material an die Öffentlichkeit bringen.

Hamburg - Journalisten sollen in Zukunft keine Angst mehr vor dem Staatsanwalt haben, wenn sie Informationen veröffentlichen, die als Dienstgeheimnis eingestuft sind. Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf, der die Ergänzung des Paragrafen 353b im Strafgesetzbuch vorsieht. In dem Paragrafen wird Amtsträgern, die geheime Informationen verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Mit einem ergänzenden Absatz will die Bundesregierung nun ausschließen, dass Journalisten wegen "Beihilfe zum Geheimnisverrat" belangt werden können, wenn sie Material bekannt machen, das ihnen zugespielt wurde.

Der Gesetzentwurf setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem sogenannten "Cicero"-Urteil von 2007 um. Die Richter entschieden damals, dass eine Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" im Jahr 2005 gegen das Grundgesetz verstoßen hatte. Damals hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft die Redaktion der Monatszeitschrift sowie das Wohnhaus des Journalisten Bruno Schirra untersucht. Anlass war ein "Cicero"-Artikel, in dem Schirra aus einem vertraulichen BKA-Papier über den Terroristen Mussab al Sarkawi zitiert hatte.

Über 200 Verstöße gegen die Pressefreiheit

Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen verfassungswidrig sind, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle etwa in einer Behörde zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Medien gelangt sind. Auch nach dem "Cicero"-Urteil waren die Staatsanwaltschaften immer wieder gegen Journalisten vorgegangen, die der Geheimhaltung unterliegendes Material an die Öffentlichkeit gebracht hatten. Erst vor zwei Jahren war es zu Ermittlungen gegen 17 Journalisten, etwa von SPIEGEL, "Stern", "Die Zeit" und "Süddeutscher Zeitung" gekommen, die Informationen aus dem BND-Untersuchungsausschuss zum Fall Murat Kurnaz veröffentlicht hatten.

Wiederholt hatten Medienvertreter und Politiker die staatsanwaltliche Praxis als Angriff auf die Pressefreiheit verurteilt. Der Deutsche Journalistenverband begrüßte die nun in Angriff genommene Reformierung des Strafgesetzbuches als "Schritt in die richtige Richtung". Der Verband hat seit Ende der achtziger Jahre über 200 Verstöße gegen die Pressefreiheit durch staatliche Stellen in der Bundesrepublik dokumentiert.

twi/dpa

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