US-Amerikaner Berg (2003): Im Irak hingerichtet
Bonn - "Eine Veröffentlichung der Bilder vom Mordvollzug" könne "die Absichten der Mörder fördern. Sie hätte unterbleiben müssen", betonte ein Sprecher des Deutschen Presserats am Donnerstag in Bonn. Die "Bild"-Zeitung hatte drei Fotos aus dem Video veröffentlicht, das die Hinrichtung des US-Technikers Nicholas Berg im Irak zeigt. Das letzte Foto zeigt einen der Mörder mit dem abgetrennten Kopf des Amerikaners in der Hand.
Berg war im April offenbar von Sympathisanten des Terrornetzwerks al-Qaida entführt und vor laufender Videokamera enthauptet worden. Die Aufnahmen hatten die Täter anschließend ins Internet gestellt.
Der Presserat begründete seine Rüge damit, dass die Fotos aus dem Video "kein journalistisches Produkt" seien. Es handele sich vielmehr "um Aufnahmen der Mörder, die den Mord gezielt begingen, um mit den Aufnahmen davon Angst zu schüren und Propaganda für ihre Ziele zu machen". Das Gremium verwies auf Ziffer 11 des Pressekodex, wonach die Presse "auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität" verzichtet.
Insgesamt sprach der Presserat auf seiner jüngsten Sitzung bei 15 von 78 Beschwerden Rügen aus. Darunter auch gegen die Jugendzeitschrift "Popcorn". In einer nachgespielten Fotostory über eine Mädchengang sei eine Gruppe Jugendlicher abgebildet gewesen, die ein junges Mädchen schlug und ihr ein Messer an den Hals setzte. Dabei habe nach Ansicht des Gremiums "jegliche Distanz der Redaktion" zu der dargestellten Gewalt gefehlt.
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