Erfurt/Hamburg - Der Fall schlägt hohe Wellen: Die Thüringer Polizei soll unzulässig zwei MDR-Journalisten ausgespäht haben. Das bemängelt ein Gremium der Hörfunk-Chefredakteure der ARD. In einem Brief an Thüringens Innenministerium kritisiert die Arbeitsgemeinschaft Information der Hörfunk-Chefredakteure einen "gravierenden Eingriff in den Kernbereich der journalistischen Arbeit".
Es gebe Grund zur Sorge, dass die Ermittler den Schutz journalistischer Berichterstattung aus den Augen verloren hätten. Die Berliner Tageszeitung "taz" hatte über das Schreiben des Gremiums berichtet, das nach eigenen Angaben auch der deutschen Presse-Agentur dpa vorliegt.
Die thüringische Polizei hatte nach einem Leck in den eigenen Reihen gesucht, aus dem Informationen über das Sicherheitskonzept zum Papstbesuch im vergangenen Jahr an den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) gelangt waren. Dazu hatten sie den Facebook-Account eines verdächtigten Beamten ausgeforscht und seine Kontakte zu den Journalisten ausführlich analysiert.
Polizisten beschlagnahmen Smartphone ihres Kollegen
Laut der Zeitung richteten sich die Ermittlungen gegen einen Saalfelder Polizisten und Polizeigewerkschafter. Dem Beschuldigten werde vorgeworfen, den Einsatzbefehl zum Papstbesuch an die Journalisten weitergegeben zu haben. Allerdings lägen bislang noch keine Beweise vor, dass der Beschuldigte die Informationen tatsächlich an den MDR weitergegeben habe. Auf den Einsatzbefehl zum Papstbesuch hätten zudem mehr als 500 Beamte in Thüringen Zugriff gehabt.
Im Brief der ARD ist von "tiefer Sorge" über eine "grundsätzliche Ausspähung" der Journalisten und ihrer Recherchewege die Rede. Der "taz" zufolge wolle WDR-Hörfunk-Chefredakteurin Angelica Netz darin wissen, ob die Polizei ohne Richterbeschluss in dem sozialen Netzwerk recherchiert habe. Dabei gehe es konkret um zwei Nachrichten, die nur deshalb von den Polizisten sichergestellt werden konnten, weil sie das Smartphone ihres beschuldigten Kollegen beschlagnahmten.
Sie loggten sich in dessen Facebook-Account ein und luden Nachrichten von dort herunter. Das, so heißt es, könnte man als Form von Überwachung werten, die - wenn kein richterlicher Beschluss vorgelegen habe - bei der Aufklärung eines Geheimnisverrats rechtlich nicht zulässig sei.
Der Fall macht in Thüringen bereits Schlagzeilen. Vor allem, weil auch eine Nachricht einer Linken-Landtagsabgeordneten in dem Material des Polizisten enthalten war. Das "Auslesen" der Kommunikation sei rein rechtlich zulässig gewesen, weil es bei der Aktion nicht "zielgerichtet um Abgeordnetenkontakte" ging, sagte Justizminister Holger Poppenhäger (SPD) im Landtag nach Bekanntwerden des Vorgangs.
bos/dpa
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