EU-Parlament: Untertitelpflicht für Öffentlich-Rechtliche Sender?

Das EU-Parlament fordert begleitende Untertitel für alle öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme innerhalb der Union. Die Regelung soll garantieren, dass hörgeschädigte Menschen Zugang zum vollständigen Programmangebot haben.

Brüssel - Menschen, denen es aufgrund einer Behinderung schwer fällt, das Fernsehprogramm zu verfolgen, soll mit einer neuen Regelung geholfen werden: Das EU-Parlament forderte die EU-Kommission in Brüssel dazu auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, nach dem öffentlich-rechtliche Fernsehsender in der EU künftig alle Sendungen untertiteln müssten. Das Gesetz würde die "Tagesschau" und andere Nachrichtensendungen einschließen.

sta/AFP


Richtigstellung: In einer früheren Version dieser Meldung hieß es, der Entwurf des EU-Parlaments sehe vor, dass das Programm der Öffentlich-Rechtlichen in Zukunft nur noch in Originalfassung mit Untertiteln ausgestrahlt werden solle. Die Nachrichtenagentur AFP hat die schriftliche Erklärung des Europäischen Parlaments offenbar fehlinterpretiert, SPIEGEL ONLINE hat sich auf dieses Material gestützt. Wir entschuldigen uns bei unseren Lesern für diesen Fehler.

In der Erklärung des Europäischen Parlaments heißt es, dass durch die Untertitelung von öffentlich-rechtlichen Programmen "das Erlernen von Fremdsprachen gefördert wird." Von Originalversionen ist in der Erklärung nicht die Rede, genausowenig wie davon, dass Synchronisierungen nicht mehr stattfinden sollen.

Ein Parlamentssprecher räumte gegenüber SPIEGEL ONLINE ein, dass die schriftliche Erklärung des EU-Parlaments undeutlich formuliert sei und es sich in erster Linie um eine Handlungsaufforderung an die Kommission handle.

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