Hamburg - Im Streit um Verzögerungen beim Bau der Hamburger Elbphilharmonie hat das Landgericht der Hansestadt am Freitagmorgen eine erste formelle Entscheidung getroffen. Demzufolge darf die Stadt Hamburg mit einer Klage feststellen lassen, ob sie gegenüber dem Generalunternehmer Adamanta, hinter dem der Baukonzern Hochtief steckt, einen Schadensersatzanspruch wegen Bauverzögerungen hat. Ob ein solcher Anspruch überhaupt besteht, sei nicht Gegenstand der Entscheidung, wie der Vorsitzende Richter betonte: "Niemand hat wesentlich gewonnen oder verloren. Inhaltlich hat sich hier noch gar nichts getan."
Das Ganze sei "höchst juristisch" und werde noch Monate dauern, kommentierte Heribert Leutner, Chef der städtischen Elbphilharmonie-Realisierungsgesellschaft ReGe und zeigte sich dennoch zufrieden mit der Gerichtsentscheidung. "Für den Fortgang des Verfahrens sind wir sehr zuversichtlich."
Zwei weitere Anträge der Stadt wies das Gericht ab: Weder über einen Anspruch von Hochtief auf Bauzeitverlängerung noch über den Anspruch der Stadt auf die Fertigstellung der Elbphilharmonie bis Februar 2012 werde die Kammer entscheiden, sagte der Vorsitzende Richter.
Die Elbphilharmonie ist seit Jahren Streitobjekt zwischen der Stadt und Hochtief. Ursprünglich war für die Stadt ein Kostenanteil von 77 Millionen Euro veranschlagt worden. Auch der Eröffnungstermin wurde seit der Grundsteinlegung im April 2007 stets verschoben. Mittlerweile ist die Belastung für den Steuerzahler auf 323,5 Millionen Euro gestiegen. Neuester Übergabetermin ist laut Hochtief nicht vor November 2014. Von einem Vergleich mit Hochtief war die Stadt im November 2011 zurückgetreten und forderte von dem Konzern stattdessen eine Strafzahlung von 40 Millionen Euro. Der nächste Gerichtstermin steht noch nicht fest.
twic/dpa
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