Hamburg/München - Es war eine bewusste Provokation: Mitten in einem Münchner Wohngebiet zeigte der Aktionskünstler Wolfram Kastner in einer Installation Bilder von verstümmelten Kriegsopfern. Erboste Anwohner gingen auf die Barrikaden, die Stadt verhängte ein Bußgeld.
Doch der Künstler wehrte sich und bekam nun recht. Das Münchner Amtsgericht erkannte in der Ausstellung keine "Belästigung der Allgemeinheit" und erklärte das Bußgeldanordnung des Kreisverwaltungsreferats für nichtig. Für den Richter bestand kein Zweifel, dass die Gesamtinstallation der Fotos mit den dazugehörigen Texten als Kunst zu bewerten sei.
Die Fotos seiner Anti-Kriegs-Schau "teilen statt kriegen" hatte Kastner in einem Raum mit großen Fenstern - gelegen zwischen zwei Spielplätzen - ausgestellt. Auf ihnen sind unter anderem Kinder mit amputierten Gliedmaßen, Opfer von Bombensplittern und blutende Leichen zu sehen. Vor allem Eltern hatten an den drastischen Bildern Anstoß genommen: Ihre Kinder seien durch den Anblick der Fotos verängstigt worden.
Die Polizei war eingeschritten, der Künstler hatte daraufhin die Bilder umgehängt. Trotzdem sollte der 65-Jährige ein Bußgeld von 250 Euro plus 23 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Er habe sich, so Kastner, nicht wegen des Geldes dagegen gewehrt, ihm sei es stattdessen um "die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Kunst" gegangen.
seh/dpa
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