Berlin - Der Rechtsstreit zwischen der ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann und ihrem bisherigen Arbeitgeber wegen Mobbingvorwürfen ist offenbar beigelegt. Die Streitparteien hätten am Montag in einer nicht-öffentlichen Sitzung einen Vergleich geschlossen, sagte der Vorsitzende Richter am zuständigen Berliner Landesarbeitsgericht, Martin Dreßler. Die Frist für einen Widerruf läuft bis zum 12. Oktober, beide Parteien haben Stillschweigen vereinbart.
Wiedemann hatte den Intendanten Mobbing vorgeworfen und sie auf Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagt. Die ARD hatte die Vorwürfe bestritten. Nach der Einigung sagte ARD-Sprecher Stefan Wirtz, dass das Generalsekretariat neu besetzt werden solle. Die Position war 2006 unter Leitung von Wiedemann in Berlin als Interessensvertretung des Ersten in der Hauptstadt eingerichtet worden. Zuvor hatte Wiedemann den Sender bei der EU in Brüssel vertreten.
Einen Bericht der "Bild"-Zeitung vom Dienstag, wonach Wiedemann von der ARD einschließlich ihrer Ansprüche auf Gehalt und Ruhegeld mehr als 100.000 Euro erhält, wollte Dreßler nicht bestätigen.
hpi/dapd/dpa
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