Berlin/Hamburg - Hätte man Vicco von Bülow alias Loriot von der Posse um seine Sonderbriefmarken erzählt, er hätte wahrscheinlich ein trockenes "Ach was?!" von sich gegeben: Seine Tochter hat vor dem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, wonach nicht die Briefmarken selbst, aber deren Abbildung bei Wikipedia verboten wurde. Daraufhin mussten die Marken mit den schönen Motiven wie "Herren im Bad", "Das Frühstücksei", "Auf der Rennbahn" und "Der sprechende Hund" von der Internetseite verbannt werden - nicht unbemerkt von den Nutzern, die ihrerseits nun über Sinn und Rechtmäßigkeit der Entscheidung debattieren.
Natürlich braucht niemand hierzulande eine Sonderbriefmarke, um sich an die Sketche und Zeichnungen des im vergangenen August verstorbenen Komikers zu erinnern - sie sind längst Teil des kollektiven Gedächtnisses. Wer hat beim Stichwort Nudel nicht automatisch die urkomische Restaurantszene vor Augen? Sagen Sie jetzt nichts.
Um die Marken an sich geht es auch gar nicht. Kern der nun entbrannten Debatte ist vielmehr, dass Briefmarken seit der Privatisierung der Post nicht mehr als "amtliche Werke" anzusehen sind. Sie sind damit mehr als bloße Zahlungsmittel, den Gestaltern muss daher ein Urheberrecht eingeräumt werden - wie bei anderen Kunstwerken auch. Die Fachliteratur schlägt sich bislang auf die Seite des Künstlers.
Das Gericht sieht die Urheberrechte von Loriot verletzt
Den Stein des Anstoßes entdeckte die Klägerin wenige Tage nach dem Tod ihres Vaters im August dieses Jahres: Gab man zwischen Januar und November den Suchbegriff "Loriot" auf der deutschen Wikipedia-Seite ein, tauchten neben dem Foto des Künstlers dessen Schriftzug und eben die vier Knollennasen-Bilder der Sonderprägung auf, die neun Monate zuvor als Wohlfahrtsmarken gedruckt worden sind. Darauf waren unter anderem Herr Müller-Lüdenscheidt und Doktor Klöbner im Adamskostüm beim gemeinsamen Planschen in der Badewanne zu sehen - so wollte Wikipedia nach eigenen Angaben den Stil des Humoristen illustrieren.
Allerdings hatten die Betreiber vorher keine Autorisierung eingeholt - und die Bilder zudem noch mit dem Hinweis versehen, es handle sich um amtliche Werke, die jeder frei nutzen könne. "Das stimmt einfach nicht", sagte der Anwalt der Kläger, Benedikt Bräutigam. Auf höfliche Anfragen habe Wikipedia nicht reagiert, per Eilverfahren erwirkte die Tochter daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation in den USA. "Die Nutzung ist rechtswidrig, da es an der erforderlichen Rechtseinräumung durch den Künstler oder dessen Erben fehlt", heißt in der Begründung des Gerichts vom Oktober.
Jetzt sind auf der Loriot-Seite des digitalen Lexikons neben dem Konterfei des Künstlers nur noch dessen Grabstätte, das Familienwappen und sein Stern auf dem "Boulevard der Stars" zu sehen. Ein Ende des Streits ist trotzdem noch nicht abzusehen. Zwar wurde der Entscheidung Folge geleistet, sagte Jan Engelmann von Wikimedia Deutschland. Aber: "Wir sind an einer generellen Klärung der Urheberrechte an Briefmarken interessiert." Ob die Wikipedia-Betreiber Rechtsmittel einlegen wollen, sei noch nicht entschieden.
Das Finanzministerium, das für Briefmarken zuständig ist, teilte am Mittwoch mit, dass das Gerichtsurteil dort nicht bekannt sei. Die Marken können immer noch bestellt werden - wer will, kann sich die Motive noch auf der Internetseite ansehen. Dort ist auch ein Hinweis vermerkt, dass bei einer weiteren Verwendung die Erlaubnis eingeholt werden muss. Philatelisten müssen trotzdem nicht zittern: "Wir werden jetzt nicht den kleinen Briefmarkenhändler mit Klagen überziehen", sagte Bräutigam. "Ach was?!" hätte jetzt vielleicht wieder Loriot entgegnet.
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