Von Daniel Bouhs
Die Politik stärkt mit der Umstellung des Gebührensystems die Rolle von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Insgesamt verbergen sich dahinter elf Rundfunkanstalten mit weit mehr als einem Dutzend Haupt- und Spartensendern im Fernsehen sowie gut 70 Radiowellen.
Dass für sie nun auch diejenigen bezahlen sollen, die gar nicht am Rundfunk teilnehmen, ist ein weiterer Schlag für Verleger und Privatsender. Sie hätten sich vielmehr eine Schwächung der knapp 60-jährigen Tradition gewünscht. Zudem legt die Reform den Sendern keine inhaltliche Beschränkung auf. Dabei haben die Öffentlich-Rechtlichen ihre Aktivitäten zuletzt stark ausgeweitet - wie der Boom vieler Digitalkanäle von ARD und ZDF beweist. Hier fehlt der Politik offensichtlich der Mut, um richtig aufzuräumen.
Wie geht es weiter mit der GEZ?
Mutig sind die für das Medienrecht zuständigen Bundesländer an ganz anderer, recht zweifelhafter Stelle. Denn mit diesem Schritt zur Quasi-Rundfunksteuer avanciert der öffentlich-rechtliche Rundfunk im Grunde zum Staatsfunk. Dennoch wird das System aber weiter mit dem Etikett der - qua Verfassung vorgeschriebenen - Staatsferne betrieben.
Auf diesem Kurs dürfte es sogar hilfreich sein, die GEZ als Institution zu halten - so unbeliebt sie sich bei der Bevölkerung auch gemacht haben mag. Sie zieht seit 1976 als Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Sender die Rundfunkgebühren ein, davor übernahm diesen Job die Deutsche Bundespost.
Für eine externe Einrichtung gibt es seit jeher gute Gründe: Wenn die Programme vom Grundsatz her keine Staatsbetriebe sein sollen, dann darf weder ein Einwohnermeldeamt noch ein Finanzamt oder irgendeine andere öffentliche Verwaltung das Geld der Allgemeinheit für sie einsammeln.
Schmaler Grat der Staatsferne
Viel wichtiger ist ohnehin eine ganz andere Frage: die nach der Unabhängigkeit der Aufsichtsgremien. Dass der etablierte Chefredakteur Nikolaus Brender auf Betreiben des Unions-dominierten ZDF-Verwaltungsrats im Frühjahr seinen Posten räumte, stellte die politische Objektivität der Gremien jüngst massiv in Frage. Damit wird sich bald auf Antrag der Grünen das Bundesverfassungsgericht befassen.
Die von CDU und SPD geführten Länder, die in den Gremien stark vertreten sind, haben das Problem nicht zufriedenstellend lösen können. Auch das zeigt, wie schmal der Grat der Staatsferne ist, auf dem die Länder wandeln, die mit ihren Staatsverträgen gleichzeitig die Existenzgrundlagen für ARD und ZDF in ihren Händen halten.
Einen anderen wichtigen Aspekt berücksichtigt die Medienpolitik hingegen mit der angedachten Umstellung des Gebührensystems gar nicht: Ein absolutes Werbe- und Sponsoringverbot für ARD und ZDF. Allein das Deutschlandradio ist bereits frei von Reklame. Doch eine Ausweitung wird es hier wohl nicht geben.
In den Staatskanzleien greift die Sorge um sich, bei einem Ausstieg aus der ohnehin schon reglementierten Werbung müsste die Gebühr um diese Einbußen erhöht werden - der Aufschlag könnte bis zu 1,40 Euro betragen. Der Systemwechsel soll aber auf keinen Fall teurer werden, die neue Haushaltsabgabe darf also die aktuellen 17,98 Euro nicht übersteigen.
Mit Material von apn
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