Streit um "Zeitungszeugen": Goebbels-Blatt darf wieder an den Kiosk
Freibrief für den Nachdruck des "Völkischen Beobachters": Das Land Bayern ist vor dem Landgericht München mit einem Antrag unterlegen, dem Nachdruck-Projekt "Zeitungszeugen" Faksimile-Ausgaben historischer Nazi-Blätter zu verbieten.
München/Hamburg - Im Streit um das Geschichtsprojekt "Zeitungszeugen" wurde am Mittwoch am Landgericht München das Urteil verkündet: der Faksimile-Nachdruck historischer Nazi-Zeitungen der Jahre 1933 bis 1938 ist rechtens. Damit wurde ein Verbotsantrag des Freistaats Bayern zurückgewiesen. Der wollte mittels einstweiliger Verfügung die ersten beiden Ausgaben des Nachdruck-Projekts "Zeitungszeugen" verbieten lassen.
Nachdruck-Prokekt "Zeitungszeugen": Sieg vor Gericht
70 Jahre nach Erscheinen, so nun das Landgericht München in seinem Urteil, sei das Urheberrecht abgelaufen. Lediglich für den eventuellen Nachdruck von Beiträgen ab 1939 geben die Richter dem Verbotsbegehren statt. Denn der Nachdruck ganzer Zeitungen sei, so das Gericht, nicht als legitimes Zitat zu werten.
Gründer von "Zeitungszeugen" ist der britische Verleger Peter McGee. Die Idee hinter dem Projekt ist simpel: Zeitungen aus der Nazi-Zeit werden originalgetreu nachgedruckt und samt erläuternden Kommentaren von Historikern der heutigen Zeit am Kiosk verkauft. Für alle, die, so McGees Verlag, "einen fundierten Blick auf die Medienlandschaft der Zeit von 1933 bis 1945" werfen wollen.
Ein wohlklingender Vorsatz, der zumindest naiv, wenn nicht allzu wohlfeil formuliert ist. Die Chefredakteurin des Projekts, Sandra Paweronschitz, gibt zu: "Es soll sich rechnen." Nazi-Memorabilia waren in der Vergangenheit schon allzu oft ein lohnendes Geschäft. Zumal sich die lose beigelegten Kommentare der Historiker mühelos aussortieren lassen. Dann bleibt nur das reine NS-Propagandamaterial übrig - unter anderem ein Plakat: "Der Reichstag in Flammen" in DIN A 3, samt Hakenkreuz.
Die Bundeswehr hatte die nachgedruckten Nazi-Zeitungen dieses verfassungswidrigen Kennzeichens wegen in ihren Kasernen verboten. Und am 23. Januar ließ die bayerische Staatsregierung die Exemplare einer "Zeitungszeugen"-Ausgabe an den Kiosken beschlagnahmen.
Nun muss das Problem des Nachdrucks originaler NS-Schriften mit anderen Mitteln als dem Urheberrecht gelöst werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass Hitlers "Mein Kampf" ab 2015 im Billigbuchhandel verramscht wird - denn dann läuft auch dafür der Schutz des Urheberrechts aus.
sha
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