"Wie ein Tier in einem Zoo": Gericht verbietet Kölner Kinski-Stück

Klaus Kinski hält die Gerichte posthum auf Trab: Seine Erben verklagten eine Kölner Theatergruppe, weil sie Zitate des verstorbenen Schauspielers verwendete. Jetzt haben die Richter die Inszenierung untersagt - und die Macher sollen Schadensersatz zahlen.

Köln/Hamburg - Das Leben und Wirken der deutschen Schauspiellegende Klaus Kinski, inszeniert als mit Original-Äußerungen gespicktes Ein-Mann-Stück: Die Kollage "Kinski - Wie ein Tier in einem Zoo" darf nicht mehr aufgeführt werden. Die Erben des verstorbenen Schauspielers haben einen Streit um die Verwendung von Kinski-Zitaten in einem Kölner Theaterstück gewonnen.

Schauspieler Kinski (1985): Seine Angehörigen klagten - und siegtenZur Großansicht
dpa

Schauspieler Kinski (1985): Seine Angehörigen klagten - und siegten

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln teilte am Mittwoch mit, das Stück dürfe nicht mehr aufgeführt werden, solange darin bestimmte Texte und Interviewäußerungen Kinskis verwendet werden. Das OLG beschied auf "Verletzung des Urheberrechts" und hob damit ein Urteil aus erster Instanz auf, wonach die Nutzung und Bearbeitung der Zitate als ein zulässiges Mittel künstlerischer Gestaltung anzusehen seien.

Zudem haben die Theatermacher den Erben Klaus Kinskis darüber Auskunft zu erteilen, "welche Einnahmen mit dem Stück erzielt worden sind und müssen die aus der Urheberrechtsverletzung resultierenden Schäden ersetzen".

Das Theaterstück enthält nach Gerichtsangaben teilweise abgewandelte Texte aus den von Klaus Kinski verfassten Büchern "Jesus Christus Erlöser" und "Ich brauche Liebe", der Sammlung von ihm verfasster Gedichte, "Fieber", sowie Äußerungen Kinskis im "Stern" und in einer Talkshow des WDR. Die übernommenen Passagen machen rund ein Drittel der 50-minütigen Inszenierung aus.

Die Theatermacher hatten die Vorwürfe zurückgewiesen und argumentiert, der hohe Anteil der Zitate sei im Rahmen einer freien Bearbeitung zulässig. "Sonst müsste man 50 Prozent der modernen Theateraufführungen aus rechtlichen Gründen in die Tonne kloppen", sagte der Regisseur Stefan Krause im Januar. Er gab zunächst auch an, mit den Aufführungen nichts zu verdienen, und warf den Klägern vor, es ginge ihnen weniger um die Kunst als um Geld.

Geklagt hatten die Ex-Frau Kinskis, Minhoi Laonic, und der gemeinsame Sohn Nikolai. Der Schauspieler Klaus Kinski wurde durch seine Auftritte in Filmen wie "Nosferatu", "Fitzcarraldo" oder "Doktor Schiwago" berühmt. 1991 starb er mit 65 Jahren in Los Angeles an einem Herzinfarkt.

can/ddp

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