Von Felix Bayer und Thorsten Dörting
Berlin/Hamburg - Am Ende steht immer die "Wahrheit": Die so benannte letzte Seite der Berliner Tageszeitung "taz" ist die ihrer Selbstbeschreibung nach "einzige Satire- und Humorseite einer Tageszeitung weltweit." Dort kann man zum Beispiel über einen Cartoon-Streifen schmunzeln. Oder Texte lesen, die dem eher unjournalistischen Grundsatz folgen: "Warum sachlich, wenn es persönlich geht."
Am 18. Juni 2012 ist die "taz" diesem Motto mit einer Hingabe gefolgt, die weit über das tolerable Maß hinausgeht - das findet jedenfalls Thilo Sarrazin, erfolgreicher Sachbuchautor, umstrittener Sozialdemokrat und notorischer Provokateur. Er war an jenem Tag Gegenstand einer Glosse mit dem Titel "Thilo Sarrazin: Südländer als Untermenschen". Anlass war ein Beitrag, den er für die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" über die Euro-Krise geschrieben hatte, "inhaltlich gewohnt dürftig, aber mit dem üblichen Geschmäckle einer pseudoprovokanten Wortwahl", wie die "taz" urteilte. So weit, so geschützt durch die Meinungsfreiheit.
Sarrazins Anwalt, der Berliner Medienrechtler Christian Schertz, hat nun eine Unterlassungserklärung von der "taz" gefordert. In einer Stellungnahme gegenüber SPIEGEL ONLINE schreibt er, dass "diese Aussage die Grenze der sogenannten Schmähkritik überschreitet". Schertz weiter: "Die Aussage ist rein diffamierend und hat mit einer sachlichen Auseinandersetzung nichts mehr zu tun."
Hure? Ist doch keine Beleidigung!
Bei der "taz" reagierte man erst einmal gelassen. Am Montag ist laut Michael Ringel, dem zuständigen Redakteur der "Wahrheit"-Seite, ein Schreiben von Schertz mit der Aufforderung eingegangen, die fragliche Unterlassungserklärung abzugeben, sprich: die strittige Aussage nicht mehr zu verbreiten. Eine darin für denselben Tag gestellte Frist habe man jedoch verstreichen lassen.
Nun droht also der Gang vor Gericht. Schertz: "Da die 'taz' keine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben hat, werden wir prüfen, ob gerichtliche Schritte eingeleitet werden." Juristisch gesehen ist es also noch nicht so weit, wie die "taz" selbst am Dienstag etwas voreilig, versteckt und ohne weitere Erklärung in einer Medienkolumne schrieb: "Sarrazin verklagt die taz wegen Beleidigung - langweilig."
Die "taz" ist laut Ringel bereit, die Sache auszufechten. Man sehe sich im Recht - "weil wir als inzwischen bekannte Satireseite der 'taz' uns auf die Freiheit der Satire berufen." Zudem sprächen drei Argumente für die Zeitung: Es handele sich nicht um einen Vergleich Sarrazins mit einer Hure, sondern um eine Metapher, die das Verhältnis einiger Journalisten zu ihm beschreibe. Es sei auch gar nicht die Absicht gewesen, Sarrazin mit dem Wort "Hure" zu beleidigen - zumal der Begriff keine Beleidigung, sondern eine Berufsbezeichnung sei. Und schließlich beleuchte der Text das Verhältnis von Journalisten zum Autor Sarrazin - und richte sich daher primär gegen sie und nicht ihn.
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