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01.12.2008
 

Streit um "Baader-Meinhof-Komplex"

Gericht schlägt entschärfenden Hinweis vor

So war es nicht! Die Bankierswitwe Ignes Ponto hat die Produktionsfirma des "Baader-Meinhof-Komplex" verklagt. Durch die Filmszene, in der die Ermordung ihres Mannes dargestellt wird, sieht sie ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Das zuständige Gericht will jetzt vermitteln.

Köln - Ein Hinweis im Vorspann des Films "Der Baader-Meinhof-Komplex" könne klären, dass die darin dargestellte Erschießung des ehemaligen Vorstandssprechers der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, durch RAF-Terroristen keinen Anspruch auf historische Authentizität erhebe. Das sagte ein Sprecher des Kölner Landgerichts am Montag und bestätigte damit einen Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Ignes Ponto bei der Beerdigung ihres Mannes im August 1977
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AP

Ignes Ponto bei der Beerdigung ihres Mannes im August 1977

Die Witwe Ignes Ponto hatte vor einem Monat die Produktionsfirma Constantin Film verklagt und eine einstweilige Verfügung gegen den Film beantragt, weil sie ihre eigenen Persönlichkeitsrechte und die ihres 1977 getöteten Mannes in dem Werk verletzt sieht.

Aus Protest gegen den "Baader-Meinhof-Komplex" von Bernd Eichinger über die RAF hatte Ignes Ponto bereits ihr Bundesverdienstkreuz zurückgegeben.

Ponto machte laut Gerichtssprecher allerdings in dem Kölner Verfahren deutlich, dass sie den Kinofilm nicht grundsätzlich blockieren wolle.

Der Einigungsvorschlag des Gerichts würde demnach auch "nur" für zukünftige Formen der Vermarktung gelten, also etwa für eine TV-Ausstrahlung oder eine DVD-Fassung. Bevor der Film beginnt, könnten die Zuschauer im Vorspann dann lesen, dass ein Abweichen einiger Filmszenen von der Realität möglich sei.

Nach Ansicht Pontos entspreche die Erschießungsszene nicht der Realität, obwohl der Film - nach dem Buch des ehemaligen SPIEGEL-Chefredakteurs Stefan Aust - den Eindruck der absoluten Authentizität erwecke, wie der Gerichtssprecher erklärte.

Sollten Ignes Ponto und die beklagte Verleihfirma Constantin Film dem Einigungsvorschlag der 28. Zivilkammer nicht zustimmen, werde das Gericht am 7. Januar 2009 ein Urteil verkünden.

chc/dpa

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