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Klage gescheitert Kinobetreiber müssen weiter Filme fördern

Wer bezahlt für den deutschen Film? Die hiesigen Kinobetreiber wollten es nicht mehr tun. Sie gingen gerichtlich gegen die Verpflichtung vor, für die Bundesfilmförderung aufkommen zu müssen - vergeblich: Am Mittwoch ist ihre Klage vor dem obersten deutschen Verwaltungsgericht gescheitert.

Hamburg/Leipzig - Ob Großproduktionen oder Arthouse-Movies: Mehr als hundert Filme profitieren jedes Jahr von der Filmförderabgabe. Um die hiesige Kinoindustrie zu stärken, hat der Bund einst die Filmförderanstalt (FFA) ins Leben gerufen. Doch die Gelder, die diese verteilt, stammen nicht aus Steuermitteln, sondern werden zu gleichen Teilen bei Kinobetreibern, DVD-Verleihern und Fernsehsendern abkassiert.

Und genau dagegen hatten die Kinobetreiber geklagt: Sie halten die Filmförderabgabe für generell verzichtbar. Die deutsche Filmwirtschaft wird ihrer Ansicht nach bereits von den Bundesländern finanziell unterstützt, daher sei die vom Bund geschaffene Zusatzsubvention unnötig. Die Kinobetreiber argumentieren, Filmförderung sei ein gesamtstaatliches Anliegen. Dashalb dürfe nicht nur eine kleine Gruppe als Finanzier bestimmt werden; zumal etwa auch Exporteure und Anbieter von Merchandising-Produkten von den Filmen profitieren würden, obwohl sie diese nicht fördern müssten.

Die Richter des 6. Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichts in Leipzig halten diese Kritik für ungerechtfertigt. Am Mittwoch entschieden sie, das Filmförderungsgesetz sei in jeder Hinsicht verfassungskonform. Die Kinobetreiber können nun noch den Europäischen Gerichtshof einschalten.

Laut FFA kamen im vergangenen Jahr 113 geförderte Filme ins Kino - besonders erfolgreich waren diese aber gemessen an den Zuschauerzahlen von 2009 nicht: Kurz vor der Berlinale hat die Meldung die Runde gemacht, dass deutsche Produktionen mit nur 20,9 Millionen Besuchern 2010 im Vergleich zum Vorjahr die Hälfte ihres Publikums verloren haben.

cbu/dpa

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