München - Die Klägerin und ehemalige Lebensgefährtin von Maxim Biller hatte dem Schriftsteller vorgeworfen, in seinem Roman "Esra" eine Romanfigur nach ihrem Vorbild gestaltet und im Text nur unzureichend verfremdet zu haben. Das Münchner Landgericht gab ihr Recht. Das Buch, das 2003 in den Handel gekommen war, wurde unmittelbar nach seinem Erscheinen verboten. Nun ist auch die Schadensersatzklage durchgekommen. Das Münchner Landgericht entschied am Mittwoch, dass Biller und sein Verlag Kiepenheuer & Witsch 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen müssen.
Autor Biller: 50.000 Euro Schmerzensgeld
"Unabhängig von der Frage der Wahrheit der Schilderungen sind weder das Intimleben noch das Mutter-Kind-Verhältnis legitime Gegenstände öffentlicher Erörterung", begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch mit Blick auf die Wirkungen der Schadensersatzpflicht auf die Kunstfreiheit sei es "unerlässlich, dass der ebenfalls grundgesetzlich gebotene Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit zivilrechtlichen Sanktionen durchgesetzt werden kann".
Das Schadensersatzverfahren der Mutter der Klägerin, die ebenfalls 50.000 Euro Schmerzensgeld fordert, ruht auf Wunsch beider Parteien. Laut Gericht ist bislang noch nicht rechtskräftig geklärt, ob auch die Mutter der Klägerin den Roman oder einzelne Passagen daraus verbieten lassen kann. Die Klärung dieser Frage durch den Bundesgerichtshof sei auch für den Schmerzensgeldanspruch maßgeblich.
cc/ddp
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