Luxemburg/Hamburg - Seit längerem schwelt er nun, der Streit um das österreichische Gesetz zur Buchpreisbindung. Anlass für den Ärger: Die Buchhandelsgesellschaft Libro importierte Bücher aus Deutschland und verkaufte sie unter dem österreichischen Mindestpreis. Das gefiel dem österreichischen Fachverband für Buch- und Medienwirtschaft nicht - er klagte.
Hintergrund: Aus Deutschland importierte Bücher verteuern sich in Österreich durch die Preisbindungsregel. Grund dafür: der höhere Mehrwertsteuersatz in Österreich, der automatisch auf den deutschen Preis draufgeschlagen wird.
Zunächst urteilte ein österreichisches Gericht, dass die Preisbindungpraxis in Ordnung ist. Die Klage reichte der Oberste Gerichtshof in Wien dann aber an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Nun haben die luxemburgischen Richter des EuGH gegensätzlich geurteilt: Die in Österreich geltende Preisbindung für deutschsprachige Bücher aus dem Ausland - vor allem aus Deutschland - ist illegal.
Aus Deutschland kommen die meisten Bücher nach Österreich. Die Festlegung von Endverkaufspreisen für Importbücher verstoße in der bestehenden Form gegen das EU-Recht. Es behindere den freien Warenverkehr, wenn Verleger und Importeure deutschsprachiger Bücher nicht selbst über die Preise ihrer Bücher in Österreich entscheiden können.
Das österreichische Recht sieht bisher vor, dass für deutschsprachige Bücher vom Verleger oder Importeur ein Endverkaufspreis festgesetzt werden muss, der nicht unterschritten werden darf. Zudem darf ein Importeur den vom Verleger für den Verlagsstaat (beispielsweise Deutschland) empfohlenen Endverkaufspreis nicht unterschreiten. Die Preise werden dann vom Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft veröffentlicht.
Das österreichische Gericht hatte zunächst entschieden, die Preisbindung sei "aus kulturellen Gründen und zur Erhaltung der Medienvielfalt gerechtfertigt". Der Oberste Gerichtshof hatte später jedoch Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.
Der EuGH stützte sein Urteil vor allem darauf, dass die Preisbindung für importierte Bücher anders geregelt sei als für die österreichischen. Dass die Importeure einen Mindestpreis nicht unterschreiten dürfen, führe zu "einer weniger günstigen Behandlung für deutschsprachige Bücher aus anderen EU-Mitgliedstaaten als für inländische, österreichische Bücher".
Es sei im Sinne des Allgemeininteresses, dass Bücher als wichtiges Kulturgut angesehen werden, entschieden die höchsten EU-Richter. Dies könne auch grundsätzlich rechtfertigen, den freien Warenverkehr zu beschränken. Doch dürfe man die Regelung nicht überspitzen.
Möglich sei beispielsweise, dass die deutschen Verleger über den Endpreis mitbestimmen oder bereits in Deutschland einen höheren Preis verlangen, der die Lücke in der Mehrwertsteuer schließt.
hyc/afp/dpa
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[QUOTE=Muffin Man;3706655]Hier zeigt sich halt ein "Generationenproblem"... das Buch ist eben *nicht* hauptsächlich eine Ware, sondern ein *Kulturgut*. ...vielleicht das Hauptproblem unserer Zeit: Alles wird nur noch [...] mehr...
Da wird Ihnen die Urheberrechtsbranche aber einen Husten wenn Sie denen mit Eigentum und Besitz kommen. Heutzutage haben Sie Eigentum und Besitz lediglich am Datenträger Papier, für den Inhalt haben Sie nur eingeschränkte [...] mehr...
Es ist sogar widersinnig, ein Gut, auf das ein angebliches Anrecht besteht, besonders teuer zu machen. Fehlt nur noch eine Preisbindung für Lebensmittel. mehr...
Also, wenn die mal als Buch veröffentlicht werden..... mehr...
Ihre Ausführungen belegen in keiner Weise, dass es eine Notwendigkeit gibt, die Buchpreisbindung zu erhalten. Auch ohne Preisbindung können Bücher Garanten einer gewachsenen Kultur sein. Das an einen - hohen - Preis zu binden, [...] mehr...
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