Karlsruhe - Der Skandal-Roman "Esra" von Maxim Biller beschäftigt noch immer die deutsche Justiz: Am Dienstag hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, dass die ehemalige Lebensgefährtin des Autors keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Roman war 2003 verboten worden, weil er die Persönlichkeitsrechte von Billers Ex-Freundin verletzt hatte.
Die Klägerin hatte dem Autor vorgeworfen, in dem 2003 erschienenen Roman die Hauptfigur Esra nach ihrem Vorbild gestaltet und dabei intime Details preisgegeben zu haben. Das Werk handelt von der schwierigen Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler Adam.
"Esra" wurde bereits unmittelbar nach seiner Veröffentlichung verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte diese Entscheidung im Jahr 2007, weil der Roman die Intimsphäre der Klägerin verletze. Aus demselben Grund forderte Billers Ex-Partnerin eine finanzielle Entschädigung vom Autor und seinem Verlag Kiepenheuer & Witsch.
Mit dem heutigen Urteil hat der BGH den Standpunkt des Oberlandesgerichts München bekräftigt, das im Juli letzten Jahres die Klage der Ex-Freundin abgewiesen hatte. In erster Instanz hatte ihr das Landgericht München im Februar 2008 noch eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen.
Die BGH-Richter teilten mit, dass der Roman zwar die Persönlichkeitsrechte der Klägerin "schwerwiegend" verletzte habe, gestanden ihr aber dennoch keinen Schadensersatz zu. Grund für die Zurückhaltung sei der erhebliche Eingriff in die Kunstfreiheit, den das Verbot darstellt. "Esra" wird allerdings nach der BGH-Entscheidung weiterhin verboten bleiben.
Die Anwältin der Klägerin hatte zuvor argumentiert, die Folgen des Eingriffs in deren Persönlichkeitsrecht seien mit dem Verbot nicht ausreichend kompensiert. Ihre Mandantin habe sich "drei Jahre nicht unter die Menschen getraut". Der Anwalt des Verlags und des Autors hielt dem entgegen, Biller könne keine Absicht nachgewiesen werden, seine Ex-Freundin bloßzustellen. Hier fehle ein "schweres Verschulden".
Es war das erste Mal, dass der Bundesgerichtshof darüber entscheiden musste, ob bei einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch einen Roman eine Geldentschädigung fällig ist. Bislang hatte es der BGH mit Schadensersatzklagen nach umstrittenen Presse- oder Fotoveröffentlichungen zu tun.
Der Streit um Billers Roman hatte eine heftige Debatte über die Grenzen der künstlerischen Freiheit provoziert und wurde in Hamburg sogar Thema eines Theaterstücks. "Esra" ist erst der zweite Roman, der in der bundesrepublikanischen Geschichte verboten wurde - nach Klaus Manns "Mephisto" im Jahre 1971. Damals führten angebliche Ähnlichkeiten zwischen der Hauptfigur und dem Schauspieler Gustav Gründgens zum Verbot.
jte/ddp
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