Hamburg/Berlin - Im gerichtlichen Streit um den Suhrkamp-Verlag hat der Minderheitsgesellschafter Hans Barlach einen sensationellen Sieg errungen. Auf seinen Antrag hin wurde Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz einem Gerichtsbeschluss zufolge als Geschäftsführerin des Verlags abberufen.
Das Landgericht Berlin setzte am Montag einen entsprechenden Beschluss der Gesellschafterversammlung vom November 2011 rückwirkend in Kraft. Das Gericht gab damit dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach recht. Barlach ist zu 39 Prozent am Suhrkamp Verlag beteiligt, Unseld-Berkéwicz hält die restlichen 61 Prozent.
Auf seinen Antrag hin verpflichtete das Landgericht Berlin am Montag die Firmenchefin Ulla Unseld-Berkéwicz und ihre zwei Mitgeschäftsführer zudem, knapp 282.500 Euro Schadensersatz an den Verlag zu zahlen. Barlach hatte der Geschäftsführung vorgeworfen, durch die Anmietung von Event-Räumen im Haus der Verlegerin Privates und Geschäftliches unzulässig vermischt und dem Verlag geschadet zu haben.
Außerdem erklärte das Gericht die Entlastung der Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung im Jahr 2011 für nichtig. Die Gründe der Entscheidung lagen zunächst nicht vor.
Suhrkamp-Anwalt Peter Raue sagte der Nachrichtenagentur dpa auf Anfrage, solange die Entscheidung nicht rechtskräftig sei, ändere sich nichts an der derzeitigen Geschäftsführung. Er gehe davon aus, dass die Verlagsspitze gegen die Entscheidung in Berufung gehen werde. Zunächst wolle man jedoch die Urteilsbegründung abwarten.
Die Entscheidung des Gerichts bezieht sich zunächst auf die Dachgesellschaft des Verlags. Dem Beschluss zufolge sollen aber auch die beiden Mitgeschäftsführer von Unseld-Berkéwicz abberufen werden.
Bereits zuvor hatte Barlach dem Magazin "Focus" gesagt, er habe große Lust, den Verlag zu führen. Vor dem Landgericht Frankfurt versucht der Medienunternehmer derzeit, die Auflösung der Verlagsgesellschaft zu erstreiten, um alle Anteile zu übernehmen. Eine Entscheidung will das Gericht am 13. Februar 2013 verkünden.
sha/dpa
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