Niederlage für Ulla Unseld-Berkéwicz: Gericht stoppt Suhrkamp-Sanierung
Neue Wendung im Suhrkamp-Drama: Die Familienstiftung um Ulla Unseld-Berkéwicz darf einer Umwandlung des Verlags in eine AG vorerst nicht zustimmen. Damit folgt das Landgericht Frankfurt dem Minderheitseigner Hans Barlach. Die Stiftung will in Berufung gehen.
Hamburg/Frankfurt am Main - Neues Hindernis auf dem Weg zur Sanierung des Suhrkamp Verlags: Das Landgericht Frankfurt am Main hat am Dienstagabend mit einer einstweiligen Verfügung vorerst verhindert, dass die Familienstiftung um Ulla Unseld-Berkéwicz der Umwandlung des Verlags in eine Aktiengesellschaft zustimmt.
Damit folgt das Gericht einem Eilantrag des Minderheitsgesellschafters Hans Barlach. Der wiederum war mit dem Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg vorgegangen. Dieses hatte dem Insolvenzplan für den Suhrkamp-Verlag zugestimmt. Gemäß des Plans soll der Verlag von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Barlach, der mit der Verlagschefin seit Jahren zerstritten ist, würde durch den Sanierungsplan weitreichende Mitspracherechte verlieren.
Das Landgericht folgt nun seiner Argumentation: Der Insolvenzplan sei einseitig auf die Belange der Familienstiftung ausgerichtet, kritisierte die Kammervorsitzende Claudia Müller-Eising. Die Stiftung habe damit ihre "gesellschaftliche Treuepflicht" gegenüber der Medienholding Barlachs verletzt. Dieser müsse infolge einer Umwandlung in eine AG außerdem mit erheblichen steuerlichen Nachteilen rechnen.
Stefan Richter, Vertreter der Unseld-Stiftung, kündigte an, in Berufung zu gehen: "Die Familienstiftung hält das Urteil für falsch."
Die Suhrkamp-Pressesprecherin Tanja Postpischil äußerte die Zuversicht, den Insolvenzplan dennoch wie vorgesehen umsetzen zu können. Man gehe davon aus, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten sich für den Insolvenzplan entscheiden werde.
Barlach will der Familienstiftung unter Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft untersagen lassen. Der Stiftung soll verboten werden, auf der Gläubigerversammlung für den Sanierungsplan zu stimmen.Die Familienstiftung von Unseld-Berkéwicz hält 61 Prozent, Barlach gehören 39 Prozent.
Die Barlach-Anwälte argumentieren, eine Zustimmung der Familienstiftung verstoße gegen "die gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten". Außerdem falle bei einer Aktiengesellschaft eine zusätzliche Steuerlast von jeweils zwei Millionen Euro für jeden der bisherigen Gesellschafter an.
sha/dpa
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Volker Hage:
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